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Bericht zweier Nationalrätinnen aus einer spannenden Sessionswoche

Bericht zweier Nationalrätinnen aus einer spannenden Sessionswoche

Eine spannende Sessionswoche liegt hinter uns. Bei der Umsetzung der MEI zeichnet sich eine Lösung ab, welche die Bilateralen nicht gefährdet. Was nach den Differenzbereinigungen zwischen den Räten herauskommt, dazu dann nächste Woche. Themen wie die Bekämpfung der Zwangsarbeit, Stärkung der Kinder­rechts­konvention oder Entlastung von Familien mit schwerbehinderten Kindern verliessen den Rat ganz im Sinne der EVP, ebenso das Verbot der Gentech-Koexistenz. Leider konnten sich beide Räte nicht dazu durchringen, die längst fällige Diskussion um die Werbung für Tabakprodukte zu führen. Aber lesen Sie selbst!

Marianne Streiff und Maja Ingold, Nationalrätinnen

Gegen den modernen Menschenhandel

Die Mehrheit im Rat genehmigt das Protokoll zum Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- und Pflichtarbeit. Das durch die Internationale Arbeitsorganisation IAO verabschiedete Protokoll gilt als Meilenstein im weltweiten Kampf gegen die modernen Formen der Zwangsarbeit, darunter auch den Menschenhandel.

Die EVP engagiert sich seit Jahren gegen Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung. Sie stellt sich klar hinter den Bundesrat, der im Rahmen dieses Protokolls mithelfen will, rund 21 Millionen Menschen weltweit aus men­schenunwürdigen Zwangsverhältnissen zu befreien.

Rechte des Kindes unbedingt stärken

Die Schweiz soll dem dritten Fakultativprotokoll zur UNO-Kinderrechtskonvention beitreten. Dafür hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat ausgesprochen. Das Protokoll ergänzt die Kinderrechts­konvention um wichtige Kontrollinstrumente.

So können sich neu auch Einzelpersonen an den UNO-Kinderrechtsausschuss wenden, wenn die Rechte eines Kindes verletzt wurden und die innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Dadurch kann die Kinderrechtskonvention wirksamer durchgesetzt werden und sie erhält in der Praxis eine stärkere Bedeutung.

Die EVP unterstützte vollumfänglich die Mehrheit des Rates darin, die Rechte der Kinder zu stärken.

Verlängertes Gentech-Moratorium

Der Natio­nal­rat als Erstrat will das Gentech-Moratorium um wei­tere vier Jahre ver­län­gern. Damit bleibt der Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in der Schweiz wei­ter­hin ver­bo­ten. Ledig­lich zu For­schungs­zwe­cken gibt es Aus­nah­men.

Wir EVP-Nationalrätinnen gehör­ten zur gros­sen Min­der­heit (98 zu 89), die das Mora­to­rium auf unbe­fris­tete Zeit aus­deh­nen wollte. Das Par­la­ment hätte bei bahn­bre­chen­den Ergeb­nis­sen der Gen­tech­no­lo­gie­for­schung jeder­zeit dar­auf zurück­kom­men können. Stand heute wol­len die Kon­su­men­ten keine Gentech-Produkte auf dem Tel­ler und ent­spre­chend will auch die Land­wirt­schaft keine Gen­tech­no­lo­gie auf den Feldern.

Deut­lich mit 142 zu 47 Stim­men lehnte die Mehr­heit das Koexistenz-Konzept des Bun­des­ra­tes ab. Die­ser wollte ab 2021 den Anbau gen­tech­nisch ver­än­der­ter Pflan­zen in spe­zi­ell geschaf­fe­nen Anbau­ge­bie­ten unter Schutz­mass­nah­men zulas­sen. Auch hier stimmte die EVP über­zeugt mit der Mehr­heit.

Trotz mas­si­ver admi­nis­tra­ti­ver Mass­nah­men kann aus unserer Sicht nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass es zu einer unge­woll­ten Ver­mi­schung der ver­schie­de­nen Pflan­zen kommt. Die Schweiz ist zu klein­räu­mig für eine Koexis­tenz.

Die Vor­lage geht nun an den Ständerat.

Tabak: Verhinderte Debatte

Die Mehrheit des Nationalrates ist dem Ständerat gefolgt und hat das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) an den Bundesrat zurückgewiesen. Dieser wollte darin unter anderem durch zusätzliche Einschränkungen von Werbung, Verkaufs­förderung und Sponsoring Jugendliche vor den schädlichen Folgen des Tabakkonsums schützen. Doch der Rat gewichtete die förderlichen Bedingungen für die Tabakindustrie höher als die Gesundheitsförderung.

Die EVP hatte sich bereits in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dafür eingesetzt, dass die Debatte um den Interessenskonflikt Wirtschafts­freiheit versus Jugend- und Gesundheitsschutz endlich ausgetragen wird. «Der Zielkonflikt ist klar: Eine auf Umsatzsteigerung orientierte Tabakindustrie steht diametral gegen eine staatliche Regulierung, die den Tabakkonsum einschränken will», so Maja Ingold.

Maja Ingold hatte als SGK-Kommissionsprecherin im Namen der Kommissions­mehrheit beantragt, die Rückweisung des Ständerates abzulehnen. «Die gesund­heitlichen Auswirkungen des Tabakkonsums sind erheblich, die daraus resultierenden Kosten ebenfalls. Sie sind viel höher als das, was an Tabaksteuern zurückkommt. Mehr als die Hälfte der Raucherinnen und Raucher beginnt als Minderjährige zu rauchen», erinnerte Ingold.

Mit der nun verhinderten Debatte hätte das Parlament zeigen können, «wie eine verantwortungsvolle Güterabwägung zwischen den berechtigten Interessen der Tabakindustrie und der Gesundheitsförderung sprich dem Jugendschutz aussieht», so Ingold.

Der Bundesrat muss nun eine neue Vorlage erarbeiten. Besonders stossend: Der Ständerat hat in seiner Rückweisung den Bundesrat bereits konkret beauftragt, dass die neue Vorlage unter anderem keine weitergehenden Werbeverbote mehr enthalten darf. Diese Aufträge sind nun verbindlich, ohne dass der Nationalrat daran etwas verändern konnte.

Die Rückweisung führt zudem zu einer zeitlichen Verzögerung um mehrere Jahre. Die heutigen Regelungen gelten jedoch nur bis 2021.

Gezielte Entlastung für Schwerbehinderte

Die überwältigende Mehrheit des Nationalrats (186 : 2!) will Familien, die schwer­kranke oder schwerbehinderte Kinder zu Hause pflegen, durch zusätzliche finanzielle Mittel gezielt entlasten.

Die EVP hatte sich bereits in der Kommission konsequent auch dafür eingesetzt, dass dieser Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen wird. Der Intensivpflege­zuschlag soll nun in Abhängigkeit des Pflegebedarfs des Kindes gestaffelt erhöht werden, damit betroffene Familien über einen grösseren finanziellen Spielraum verfügen und die zusätzlichen Mittel für konkrete Entlastungsmassnahmen einsetzen können.

Zudem befürwortete die Ratsmehrheit sogar eine Ausnahmebestimmung, die sicherstellt, dass Familien nicht benachteiligt werden, die einen Assistenz­beitrag erhalten: konkret soll der Intensivpflegezuschlag künftig nicht mehr vom Assistenzbeitrag abgezogen werden.

Die EVP hielt von Anfang an konsequent am ursprünglichen Ziel fest, die finanzielle Entschädigung für eine Assistenz ohne jegliche Abzüge zu gewährleisten, um eine chronische Überforderung und Überlastung der Familienmitglieder zu verhindern. Sonst hätte man den Familien, die es am dringendsten benötigen, mit der einen Hand zusätzliche Mittel gewährt, um sie ihnen mit der anderen wieder abzuziehen. Die Mehrheit des Rates bestätigte diese Haltung schliesslich.

Marianne Streiff hatte sich bereits 2011 mit einer Motion für eine weitergehende Entlastung von Familien mit behinderten Kinder eingesetzt.

Herzliche Gratulation, Doris Leuthard

Die vereinigte Bundesversammlung hat heute CVP-Bundesrätin Doris Leuthard turnusgemäss zur Schweizer Bundespräsidentin für das Jahr 2017 gewählt.

Herzliche Gratulation Doris Leuthard zur Wahl und viel Erfolg und gutes Gelingen für das Präsidialjahr.

Bereits in der vergangenen Woche wählte der Nationalrat den Zürcher SVP-Nationalrat Jürg Stahl zu seinem Präsidenten für die Periode 2016/2017. Auch ihm gratulieren wir herzlich zu seiner Wahl und wünschen ihm ein erfolgreiches Amtsjahr.

Ausblick

Und das wartet unter anderem diese Woche auf uns – und Sie!

  • Letzter Vorhang für die Umsetzung der MEI
  • Imame und ihre Rolle bei der Radikalisierung jugendlicher Muslime
  • Programm Jugendliche und Sport
  • Prämienbefreiung für Kinder

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