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Das Kopftuch: Ein Stück Stoff erregt die Gemüter (Teil IV)

Das Kopftuch: Ein Stück Stoff erregt die Gemüter (Teil IV)

Wieder ist ein Urteil des Bundesgerichts zum Thema Kopftuch in der Schule ergangen (Urteil 2C_121 / 2015 vom 11.12.2015). Diesmal in Bezug auf einen diesbezüglichen Konflikt in St. Margrethen SG: Die dortige Schule sah im Kopftuch einer 14-jährigen, ursprünglich aus Bosnien stammenden Schülerin ein Integrationshindernis. Worin das Mädchen als Muslimin denn integriert werden sollte, blieb offen. Die Tücken von solchen Zuschreibungen und gesellschaftlichen Widersprüchen habe ich in den Teilen I-III meines Kommentars beschrieben, siehe Links in der Box unten .

Esther Gisler Fischer

Die Beschwerde des Schulrats in Zusammenhang mit deren Kopfbedeckungsverbot wurde in einem Verhältnis von 4:1 von der II. Öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts abgewiesen. Es stellt sich somit hinter die Eltern der Schülerin, welche nach den Sommerferien 2013 mit einem Hijab in die Schule gekommen war. Danach gab es ein Hin und Her, währenddem das Mädchen auch einige Zeit die Schule nicht besuchte. Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen hatte dem Mädchen und seinen Eltern daraufhin Recht gegeben, worauf die Schulgemeinde sich ans Bundesgericht wandte. Dieses taxierte in der öffentlichen Beratung die Argumente des Schulrates als nicht stichhaltig: Das Kopftuchverbot könne weder mit der Schuldisziplin, noch mit dem Religionsfrieden, noch mit der Gleichstellung von Mädchen und Knaben legitimiert werden. Es gebe zudem keine Hinweise, dass das Mädchen das Foulard auf Druck seiner Eltern trage. Der Eingriff in ihre Religionsfreiheit sei deshalb unverhältnismässig und nicht zumutbar. Es entspreche zudem nicht der Schweizer Tradition, alles Religiöse sowie dessen Symbole in den privaten Raum abzudrängen. Vielmehr sollte ein Klima der Toleranz gefördert, statt Verbote ausgesprochen werden.

Das Urteil mit seiner differenzierten Argumentation ist wegweisend und stellt meines Erachtens einen nicht unerheblichen Beitrag zur Ermöglichung weiblicher Freiheit dar: Die Schülerin, welche zu einer jungen Frau heranwächst, ist am Ausprobieren ihrer Identität; – auch der religiösen. Diese oszilliert zwischen einer durch das Elternhaus, wie religiösen Autoritäten vermittelten Tradition und eigenen Erkenntnissen und Erfahrungen. Es ist ihr, wie allen Frauen überhaupt zu wünschen, dass sie dabei “von sich selbst ausgehen” kann (nach den italienischen Diotima-Philosophinnen). Das heisst, sich freimachen kann von Zuschreibungen und ihre eigene Analyse von Religion und die von Exponentinnen mit feministischer Perspektive ernst nehmen und schlussendlich für sich selbst Entscheidungen treffen kann. Dabei gilt wohl: Was jetzt ist, kann sich auch noch ändern: Vielleicht bleibt sie beim Kopftuch, vielleicht legt sie es in ihrer weiteren Entwicklung ab; -beides sollte ihr zugestanden werden!

Mir als Christin ging es so: Hineinsozialisiert in eine wenn auch liberale röm.-kath. Pfarrei, kam ich während des Studiums in Berührung mit der patriarchalen Hierarchie meiner Herkunftskirche einerseits und mit Feministischer Theologie andererseits. Diesen Spagat auszuhalten war schwierig und die eingeschränkten Berufsaussichten nicht gerade motivierend. Ich lernte, das eigene Leiden ernst zu nehmen und meinem Begehren zu folgen. Inzwischen arbeite ich als Pfarrerin in der evang.-ref. Kirche. Diese ist zwar auch nicht der feministische Himmel, doch kann ich hier meine Definitionsmacht besser ausüben.

So wie mein Weg sieht der anderer religiös gebundener Frauen anders aus. Jeder hat seine Berechtigung. Weibliche Freiheit entsteht im Ernstnehmen von sich selbst und im Ermächtigen der Anderen auf deren je eigenem Weg. Dabei ist der Austausch unter Frauen; -auch interreligiös!- enorm wichtig: Als Lebensdialog in kritischer Auseinandersetzung mit der eigenen Tradition und dem Aneignen weiblicher Gottes- und Menschenbilder. Dies mit dem Ziel, das Zusammenleben jenseits männlich geprägter Denkfiguren auch gerade in der Öffentlichkeit aktiv mitzugestalten und sich einzumischen auch in religionspolitische Debatten.

Einen solchen bietet das Interreligiöse Frauenparlament, welches am Sonntag, 25. September 2016 von 10.00 – 17.30 Uhr im “Haus der Religionen” in Bern stattfinden wird. Es ist die Nachfolgeveranstaltung des Interreligiösen Begegnungstags, welcher im Mai 2014 in Basel stattfand.

Weitere Infos dazu werden folgen.

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