Die UNO feiert 40 Jahre Frauen*rechte – HERZLICHE GRATULATION!
Die UNO-Frauenrechtskonvention CEDAW feiert heute ihr 40-jähriges Bestehen. Das internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau* und für Geschlechtergleichstellung wurde am 18. Dezember 1979 von der UNO-Generalversammlung verabschiedet und trat am 3. September 1981 in Kraft.
Die Schweiz hat CEDAW 1997 ratifiziert. Für die Zivilgesellschaft ist sie ein wichtiges Instrument, um Frauenrechte vorwärts zu bringen und die Behörden zur Verantwortung zu ziehen. Wir gratulieren mit einem Geschenk. In den 30 Artikeln der Konvention sind eine Vielzahl von Diskriminierungsformen gegen Frauen* festgehalten und mit einer Agenda für nationale Aktionspläne zu deren Beseitigung versehen.
Unter Diskriminierung versteht die Konvention jede Unterscheidung, Ausschliessung oder Einschränkung von Personen auf der Basis von Geschlecht, die bewirkt, dass Frauen* in der Anerkennung und Ausübung ihrer fundamentalen politischen, ökonomischen, sozialen, kulturellen und zivilen Rechte beschnitten werden.
Mit der Ratifikation verpflichten sich die Staaten, Massnahmen zum Schutze von Frauen*rechten zu ergreifen im Sinne, dass das Prinzip der Gleichheit von Frau* und Mann in die nationale Gesetzgebung integriert wird; Gerichte und andere öffentliche Institutionen zur Sicherstellung des Schutzes von Frauen* gegen Diskriminierung vorhanden sind; und die Beseitigung von Diskriminierung von Frauen* durch Personen, Organisationen und Unternehmen garantiert wird.
CEDAW und die Schweiz
Die Schweiz hat CEDAW 1997 ratifiziert und berichtet in der Regel alle vier Jahre über die Umsetzung der Konvention. Seit jeher wird das Berichterstattungsverfahren durch die Zivilgesellschaft beobachtet und kommentiert. Die sogenannten Schattenberichte oder Alternativberichte ergänzen das offizielle Bild, differenzieren, zeigen Mängel der Staatenberichte auf, wenn diese etwas beschönigen oder gar verschweigen. Sie helfen so den Mitgliedern des UNO-Ausschusses für die Beseitigung und Diskriminierung der Frau*, die notwendigen Massnahmen für die Länder zu formulieren.
Der zivilgesellschaftliche Bericht wird in der Schweiz von der NGO-Koordination post Beijing Schweiz koordiniert und herausgegeben. Sie holt dafür die Expert*innen-Berichte und -Forderungen ihrer Mitgliedorganisationen ein und setzt thematische Schwerpunkte.
Das Geschenk
Die NGO-Koordination hat zusammen mit der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen die Produktion eines Informationsfilms zu CEDAW mit Bezug zur Schweiz in Auftrag gegeben. Der Film soll am 14. Juni 2020 veröffentlicht werden – ein Jahr nach dem zweiten nationalen Frauen*streik. An diesem hat eine breite Öffentlichkeit deutlich gemacht, dass Frauen* in der Schweiz noch auf vielen Ebenen Diskriminierung erfahren, es noch viel Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Frauen*rechte gibt und dies dringend angegangen werden muss.