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Wann dann, wenn nicht jetzt! – Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Pflege

Wann dann, wenn nicht jetzt! – Eigenständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Pflege

Die Parlamentarische Initiative zur gesetzlichen Anerkennung der Verantwortung der Pflege hat Altnationalrat Joder im Jahre 2011 eingereicht. Nun kommt diese Gesetzesvorlage nach langem Hin und Her am 27. April zur Beratung in den Nationalrat. Die Gesundheitskommission hat den Entwurf mit zusätzlichen Hürden bestückt und der Bundesrat will gar nicht eintreten. Der Berufsverband ist empört! Nicht akzeptabel ist die Auflösung des Kontrahierungszwangs. Es kann nicht sein, dass auf dem Buckel der dipl. Pflegefachpersonen diese Leistungspflicht der Krankenkasse wegfällt.

Die SBK Sektion SG TG AR AI lud am Freitag, 22. April zur Pressekonferenz ein. Barbara Gysi hatte im Vorfeld eine Spitexmitarbeiterin in der Arbeit begleitet, um sich vor Ort ein Bild über die Anforderungen im Pflegealltag zu machen. Nationalrätin Gysi sagt: „Es war eindrücklich, wie professionell Patrizia Bolliger gearbeitet hat. Es ist in der ambulanten Pflege die dipl. Pflegefachfrau, die mit dem Patienten / der Patientin zusammen gestaltet und für eine optimale Pflegeversorgung einsteht.“

Die Aufwertung des Pflegeberufes ist längst überfällig. Die Pflegenden sollen die Kompetenzen erhalten, die ihnen zustehen. „Die heutige Regelung ist sachfremd. Um Pflegeleistungen abrechnen zu können, braucht es die Unterschrift eines Arztes. Dies ist ein administrativer Leerlauf, weil die profunde Bedarfsklärung durch die Pflege gemacht wird“, äussert Gabriela Bischofberger, Pflegedienstleiterin der Geriatrischen Klinik St. Gallen. Anhand eines Beispiels untermauert diese Aussage Andrea Hornstein, Leiterin des Spitexzentrums Ost St.Gallen. Wenn bei einer Patientin eine Pflegeleistung wie zweimal wöchentlich Duschen vereinbart wurde, so benötigt diese z.B. nach einem Sturz vorübergehend tägliche Pflege. Die Spitex muss unmittelbar wieder eine neue Bedarfsabklärung machen und diese vom Arzt unterzeichnen lassen, damit die Pflegeleistung bezahlt wird.

Der Bundesrat begründet seinen Entscheid gegen die gesetzliche Verankerung der Verantwortung der Pflege u.a. mit der befürchteten Mengenausweitung. Uns allen ist klar, dass mit der politisch gewollten Stossrichtung „ambulant vor stationär“ und durch die Einführung der Fallpauschalen in den Spitälern die Pflegeleistungen im häuslichen Umfeld zunehmen. Höhere Kosten im Gesundheitswesen mit der gesetzlichen Verankerung der Verantwortung der Pflege zu begründen ist fadenscheinig, begründet die Präsidentin, Barbara Dätwyler Weber.

Die Pflegefachpersonen hoffen sehr, dass das Parlament am 27. April sich für die Profession Pflege entscheidet und den Hilfsberufestatus im Gesetz endlich eliminiert

Hauptbild: Gabriela Bischofberger, Barbara Gysi, Barbara Dätwyler Weber, Andrea Hornstein

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