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Gleichstellungsfall Inselspital, Bern: Diskriminierte Ärztin kämpft weiter

Gleichstellungsfall Inselspital, Bern: Diskriminierte Ärztin kämpft weiter

Eine Spitalärztin wehrte sich immer wieder für Frauenrechte an ihrer Klinik, fühlte sich bei der Verfolgung ihrer akademischen Karriere behindert und wurde nach jahrelangen Auseinandersetzungen mit dem Klinikdirektor gekündigt. Als Grund wurde ein komplett zerrüttetes Vertrauensverhältnis vorgebracht. Die Ärztin machte aber eine systematische Diskriminierung geltend und zog vor Gericht – mit Erfolg. Nun hat auch das Berner Obergericht das Urteil bestätigt.

Frauen seien am Inselspital in Bern grundsätzlich schlechter gestellt, argumentierte die Ärztin, Natalie Urwyler. Für gewisse Führungsfunktionen sei das weibliche Geschlecht gar nicht berücksichtigt worden. Sie selber sei in ihrer akademischen Karriere nicht nur anders behandelt worden als Männer, ihr berufliches Fortkommen sei auch immer wieder gezielt behindert worden.

Der Arbeitgeber wies Diskriminierung weit von sich und warf der unbequemen Angestellten Illoyalität vor. Sie habe die Klinik gespalten, polarisiere, habe Mühe mit Autoritäten und überschätze ihre eigenen Fähigkeiten. In grossen Teilen liest sich der Fall Natalie Urwyler gegen die Inselspital-Gruppe Bern wie ein klassischer Arbeitskonflikt. Er spitzte sich – laut Darstellung der Ärztin – zu, als die Klinik 2008 einen neuen Direktor erhielt, und eskalierte im Jahr 2014.

Diskriminierte Ärztin: «Es braucht eine Quote»

Doch es steckt mehr hinter der ganzen Geschichte, denn Natalie Urwyler ist eine der ersten Frauen, die mit einer Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Gleichstellungsgesetzes gegen einen Konzern gewonnen haben. Im November entschied das Regionalgericht Bern-Mittelland, dass das Inselspital die Kündigung zurücknehmen und der Klägerin eine Parteientschädigung von 111‘000 Franken ausrichten müsse. Zudem habe es ihr den Lohn nachzuzahlen.

Im Februar stellte die Einzelrichterin den Parteien nun die auch von Frauenorganisationen mit Spannung erwartete Urteilserwägung zu. Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung stand für das Gericht fest, dass sämtliche für den angeblichen Vertrauensverlust geltend gemachten Gründe keine Kündigung rechtfertigen. Viele Vorfälle hätten sich zudem schon mehr als zwei Jahre vor der Kündigung ereignet. Dazu komme, dass einige der Vorwürfe von den Zeugen nicht bestätigt worden seien. Andere geltend gemachten Vorkommnisse seien zeitlich nicht einzuordnen oder nachgeschoben worden.

Zu grosses Engagement für Frauenrechte?

Wie aus den Zeugenaussagen hervorgeht, hat sich Natalie Urwyler in ihrer Funktion als Oberärztin an der Klinik für ­Anästhesiologie und Schmerztherapie des Berner Inselspitals immer wieder für Frauenrechte und die Umsetzung des arbeitsrechtlichen Mutterschutzes eingesetzt. Darüber, ob sie in ihrem Engagement zu weit gegangen sei und damit polarisiert habe, gehen die Ansichten auseinander. Aus einer Zeugenaussage geht hervor, dass die Gleichstellungskommission der Klinik eine konziliantere Politik verfolgte als die kämpferische Ärztin. Die Devise des Gremiums habe gelautet, dass man Massnahmen nur mit der Klinikleitung, nicht gegen sie, durchsetzen könne. Es müsse darum gehen, die Klinikleitung für die Problematik des Mutterschutzes und der Frauenrechte zu sensibilisieren.

Als Natalie Urwyler 2014 die Kündigung erhielt, hatte sie bereits elf Jahre für das Inselspital gearbeitet. Jahrelang in bestem Einvernehmen mit ihrer Umgebung und den Vorgesetzten, spätestens zwei Jahre vor ihrer Kündigung unter zunehmenden Spannungen. Bereits mit ihrem Engagement für frauenfreundlichere Arbeitsbedingungen hatte sie sich nicht nur Freunde gemacht. Als sie 2012 von einem Aufenthalt an der Universität Stanford zurückkehrte und auf der ihr zustehenden Forschungszeit bestand, kühlte sich das Verhältnis zu ihren Vorgesetzten zusehends ab. Dazu kamen noch Auseinandersetzungen, die sie im Verlauf ihrer eigenen Schwangerschaft ausfocht. Die Oberärztin war zu dieser Zeit krankgeschrieben, bot aber an, zu einem reduzierten Pensum weiter in Lehre und Forschung zu arbeiten, was ihr verwehrt wurde.

Nach der Geburt ihres Kindes forderte sie eine familienfreundliche Wiedereingliederung zu einem reduzierten Pensum. Doch auch darauf wollte sich ihr Arbeitgeber nicht einlassen. Er teilte ihr mit, er erwarte sie nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs zu einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent zurück. Darauf reichte sie beim Rektorat der Universität Bern eine aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen den Klinikdirektor wegen Diskriminierung des weiblichen Geschlechts und Verhinderung ihrer akademischen Karriere ein. Die Klinik zeigte sich danach in einem Teilaspekt gesprächsbereit, gab aber monatelang keine Stellungnahme über den Beschäftigungsgrad ab. Der Rest ist bekannt: Im Juni 2014 wurde der Ärztin gekündigt. Natalie Urwyler klagte und forderte erfolgreich ihre Wiedereinstellung aufgrund des Gleichstellungsgesetzes. Das Urteil bedeute ihr sehr viel, sagte sie auf Anfrage: Bis jetzt habe sie regelmässig darüber diskutieren müssen, ob es sich in ihrem Fall tatsächlich um Diskriminierung handle. Nun sei das nicht mehr nötig.

Hohen Zoll für die Gleichstellung bezahlt

Natalie Urwyler hat einen Sieg errungen. Ihr Engagement und ihr Gang vor Gericht haben der habilitierten Anästhesistin und Notärztin allerdings einen hohen Zoll abverlangt: Sie konnte nicht mehr in Forschung und Lehre arbeiten und fand nach der Entlassung in ihrem Fachgebiet keine Stelle mehr. Sie absolvierte deshalb eine zusätzliche Facharztausbildung und arbeitet heute in einem Walliser Regionalspital. Der Fall zeigt auch alle Merkmale eines eskalierten Arbeitskonflikts und trug zunehmend hässliche Züge. Kürzlich wurde publik, dass Angestellte des Inselspitals in einem offenen Brief Stellung gegen die Ärztin bezogen. Die Ärztin vermutet die Leitung des Spitals als Urheber des Schreibens und die Unterzeichnenden als dazu genötigt. Sie will auf jeden Fall wieder in ihren Arbeitsplatz zurückkehren, nachdem das Obergericht (sprich Kantonsgericht) die Verletzung des Gleichstellungsgesetzes nun bestätigte.

Bild: Natalie Urwyler kämpft nicht nur für sich, sondern für die Gleichstellung der Frauen in Top-Berufen an sich.

Text: NZZ/cfo – Link Annabelle

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