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Hausfrau unter Druck bezüglich Unterhaltszahlungen

Hausfrau unter Druck bezüglich Unterhaltszahlungen

Geschiedene sorgen für sich selber: Diesem neuen Ehebild des Bundesgerichts fehle aber noch der Rahmen, so Alliance F.

 

Bislang gab es für Hausfrauen einen gewissen Schutz in Scheidungsprozessen. Wenn sie zum Beispiel 45 Jahre alt waren, muteten ihnen die Gerichte die Suche nach einer Arbeitsstelle nicht mehr zu. In der Regel musste dann der Ex-Mann für die entsprechenden Unterhaltszahlungen aufkommen.

Doch solch pauschale Regelungen soll es nach dem Willen des Bundesgerichts nicht mehr geben: Jeder und jede soll nach einer Scheidung im Grundsatz für sich selber sorgen – ausser es gibt konkrete Gründe dagegen wie etwa die Betreuung von Kleinkindern.

maenner.ch begrüsst den Trend

Markus Theunert von maenner.ch, dem Dachverband der Schweizer Männer- und Väterorganisationen, lobt die jüngsten Bundesgerichtsurteile: Das Bundesgericht nehme einen gesellschaftlichen Trend auf und verstärke diesen. Er besage letztlich: Vor, während und nach der Ehe soll der Grundsatz gelten, dass sich zwei Menschen als Solidar- und nicht als Versorgungsgemeinschaft zusammenschliessen.

Das Bundesgericht nimmt einen gesellschaftlichen Trend auf und verstärkt diesen. Beide sollen also nach Möglichkeit berufstätig bleiben, betont Theunert. Das sei im Interesse von Männern wie Frauen und könne nach einer allfälligen Scheidung auch den häufigen Streit um Unterhaltszahlungen verhindern.

Alliance F mit Vorbehalten

Auch die Frauenorganisation Alliance F reagiert an sich positiv auf die Urteile des Bundesgerichts. Es gebe aber eine Diskrepanz zwischen dem modernen Ehebild des Bundesgerichts und dem realen Alltagsleben in der Schweiz, stellt Geschäftsführerin Sophie Achermann fest: «Wie begrüssen die Stossrichtung dieser Urteile. Wir würden es noch mehr begrüssen, wenn vorher die richtigen Rahmenbedingungen gesetzt werden, damit Frauen nicht aus dem Arbeitsmarkt gedrängt werden, sobald sie Kinder bekommen.»

Wir würden es noch mehr begrüssen, wenn vorher die richtigen Rahmebedingungen gesetzt werden.

Achermann hofft, dass die Urteile des Bundesgerichts jetzt auch die Politik unter Druck setzen. Damit mehr Massnahmen ergriffen würden für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Denn heute sei es für viele Frauen finanziell gar nicht attraktiv, nach der Familiengründung weiter berufstätig zu sein.

Als wichtige Rahmenbedingung nennt Achermann eine bessere oder erschwinglichere familienergänzende Kinderbetreuung, also Kita-Plätze für alle. Weitere Lösungsmöglichkeiten sieht sie in einer Individualbesteuerung oder einer Elternzeit.

Ein schwieriger Wiedereinstieg

Klar ist: Wer sich als Hausfrau um die Kinder gekümmert hat, vielleicht auch Freiwilligenarbeit in Vereinen geleistet hat, aber nicht berufstätig war, könnte bald gezwungen sein, nach einer Scheidung auf Stellensuche zu gehen. Nicht immer ein leichtes Unterfangen, je nach Beruf, den jemand ursprünglich erlernt hatte.

In einigen Branchen, etwa im Pflegebereich, hat man zwar auch nach jahrelangem Arbeitsunterbruch gute Chancen auf einen Wiedereinstieg, weil dort Mitarbeiterinnen händeringend gesucht werden.

In vielen anderen Bereichen ist es aber wesentlich schwieriger nach ein paar Jahren Berufsabsenz wieder eine Stelle zu bekommen. Auch, weil ein jahrelanges Familienmanagement und die Betreuungsarbeit zu Hause von vielen Unternehmen nicht als eine Erfahrung angesehen werden, die auch im Berufsleben wertvoll sein könnte.

Quelle: nau.ch

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