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700 Seniorinnen fordern ein Grundrecht auf Gesundheit und ziehen eine Klage vor das Bundesverwaltungsgericht

700 Seniorinnen fordern ein Grundrecht auf Gesundheit und ziehen eine Klage vor das Bundesverwaltungsgericht

Der Verein KlimaSeniorinnen zieht vor das Bundesverwaltungsgericht. 700 ältere Frauen klagen gegen das Departement von Bundesrätin Doris Leuthard. Sie sind überzeugt: die Behörde verletzt die Verfassung wie auch die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Seniorinnen wollen das Grundrecht auf Gesundheit durchsetzen – für sich und künftige Generationen. Als ältere Frauen leiden sie besonders unter den Folgen des Klimawandels. 

An der Generalversammlung des Vereins KlimaSeniorinnen in Bern haben sich die 55 anwesenden Frauen dafür ausgesprochen, mit der Klimaklage vor Bundesverwaltungsgericht zu gehen. Das Bundesverwaltungsgericht soll das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) anweisen, die Argumente und die Forderungen der Seniorinnen ernsthaft zu prüfen. Die Beschwerde wird am Freitag, 26. Mai, um 12:45 Uhr am Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen eingereicht.

«Für ältere Frauen gibt es heute ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Trotzdem unternimmt die Schweiz zu wenig beim Klimaschutz. Darum gehen wir als Direktbetroffene jetzt vor Gericht», sagte Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins KlimaSeniorinnen.

Im November 2016 hatten 539 Seniorinnen beim Bund eine Klageschrift mit dem offiziellen Titel «Begehren um Einstellung von Unterlassungen im Klimaschutz» (PDF) eingereicht, um das Grundrechte auf Gesundheit durchsetzen. Das UVEK wollte nicht darauf eintreten.

«Wir haben einen Anspruch auf eine gerichtliche Beurteilung. Darum sind wir enttäuscht von Bundesrätin Doris Leuthard», erklärte Co-Präsidentin Anne Mahrer in Bern. «Ihr Departement ist auf unsere Argumente nicht eingegangen. Dabei haben wir die Versäumnisse der zuständigen Behörden aufgelistet und die gravierenden Auswirkungen für ältere Frauen dokumentiert.»

Aus Sicht der Seniorinnen verletzen der Bundesrat und die Behörden in ihren klimapolitischen Zuständigkeiten die Bundesverfassung, darunter das Nachhaltigkeitsprinzip (Art. 73 BV), das Vorsorgeprinzip (Art. 74 Abs. 2 BV) wie auch das Recht auf Leben (Art. 10 BV). Das gilt auch für ihr Recht auf Leben, auf Gesundheit und körperliche Integrität, die durch die EMRK (Art. 2 und Art. 8) geschützt sind.

Hinter der Klimaklage stehen mittlerweile mehr als 700 Einzelpersonen und ältere Frauen, die sich im Verein KlimaSeniorinnen zusammengeschlossen haben. Die Mitglieder sind mehrheitlich im Alter von 75 und mehr Jahren. Sie sind aufgrund ihres Alters von der Klimaerwärmung stärker betroffen als die Allgemeinheit. Die zunehmenden Hitzeextreme führen zu Herz- und Kreislaufproblemen, im Extremfall zu Dehydrierung, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag.

Hauptbild: Stimmungsbild aus Generalversmmlung Bild: Miriam Künzli

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