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Frauen und Mädchen für Hilfsdienste in der katholischen Kirche anerkannt

Frauen und Mädchen für Hilfsdienste in der katholischen Kirche anerkannt

Frauen können nun auch offiziell Lektorin oder Kommunionhelferin sein – und Mädchen als Messdienerin beauftragt werden: Papst Franziskus hat eine bereits lange übliche Praxis im Kirchenrecht neu geregelt.

Mit einem apostolischen Schreiben hat Papst Franziskus einige hierzulande längst auch von Frauen und Mädchen in der katholischen Kirche übernommene Aufgaben neu geregelt. Frauen als Lektorinnen oder Mädchen als beauftragte Ministrantinnen sind nun auch im Kirchenrecht offiziell vorgesehen.

Dem Erlass »Spiritus Domini« (»Geist des Herrn«) zufolge sollen getaufte Laien, die das entsprechende Alter und die Fähigkeit haben, entsprechend dem vorgeschriebenen liturgischen Ritus eingesetzt werden können. Hierzu wurde das kanonische Recht geändert.

Damit können Frauen offiziell diese Dienste als Laien dauerhaft und offiziell im liturgischen Dienst ausüben. In der vorangegangenen Version des Gesetzes war noch von »männlichen Laien« die Rede.

Frauen kann Amt nicht mehr grundsätzlich verwehrt werden

Dass Frauen etwa die Kommunion austeilen oder bei der Eucharistiefeier Lesungen vortragen, wird bereits seit Langem praktiziert. Bislang war ihre Aufgabe jedoch zeitlich begrenzt und fand ohne offizielle Beauftragung statt. In der Praxis ändert sich folglich vermutlich wenig, nur können Frauen diese Ehrenämter nun nicht mehr grundsätzlich verwehrt werden. Mädchen sollen nun auch offiziell als Messdienerin beauftragt werden können.

Beiden Geschlechtern die Möglichkeit zu geben, das Amt des Akolythen und des Lektors auszuüben, erhöhe die Anerkennung des wertvollen Beitrags, den so viele Laien, auch Frauen, leisten, schrieb Franziskus in einem Brief an den Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Luis F. Ladaria.

Die zentralen Ämter in der katholischen Kirche – die Weiheämter Diakon, Priester und Bischof – sind allerdings weiterhin Männern vorbehalten. Im Gottesdienst sind Lektoren und Lektorinnen vor allem für das Vortragen der Lesung zuständig. Eine Predigt, also die theologische Ansprache nach dem Evangelium, ist ihnen verwehrt. Diese Aufgabe fällt Priestern und Bischöfen zu, auch weil sie nach Ansicht der Kirche in der Nachfolge Jesu stehen.

Text und Bild: Der Spiegel

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