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Motion für arbeitsfreien Frauentag für weibliche Verwaltungsangestellte in St. Gallen kam nicht gut an

Motion für arbeitsfreien Frauentag für weibliche Verwaltungsangestellte in St. Gallen kam nicht gut an

Am Kinderfest sei es möglich, warum denn nicht auch am Frauentag, fragten sich ein paar Stadtparlamentarierinnen von St. Gallen und reichten eine Motion ein. Damit hätten die weiblichen Verwaltungsangestellten der Stadt am 8. März dann arbeitsfrei gehabt. Doch der Stadtrat hält offensichtlich nichts von dieser Idee.

„Gleichstellung jetzt!“, fordern drei Parlamentarierinnen: Andrea Scheck (Juso), Alexandra Akeret (SP) und Andrea Hornstein (PFG). Frauen, die in der Stadtverwaltung arbeiten, sollten am Internationalen Frauentag arbeitsfrei haben, finden sie. Dabei liegt der Grund auf der Hand, denn immer noch verdienen auch Frauen im öffentlichen Sektor um einiges weniger als ein Kollege. Der Lohnunterschied beim Bund, bei den Kantonen und Gemeinden beträgt nämlich rund 16,5 %, wovon sich 6,4 % weder mit dem Dienstalter, noch mit der beruflichen Stellung erklären liessen.

Die Parlamentarierinnen fordern von der Stadt für die Zukunft, dass es keine unerklärbaren Lohndifferenzen mehr gibt. Und so lange dies noch der Fall ist, sollen die weiblichen Angestellten zumindest am 8. März nicht arbeiten müssen. Der Stadtrat hielt vor einigen Tagen auf die Motion eine Stellungnahme bereit und beantragt dem Parlament, diese als nicht erheblich zu erklären. Mit dem städtischen Personalreglement sei eine geschlechtsneutrale Lohneinreihung und -anpassung gesichert. Und in den Personaldiensten würden immerhin 20 Lohnprozente für das Thema bereitgestellt, zum Beispiel für die Präsidentin der Kommission „Gleiche Chancen“.

Sowieso baue man stetig an der Zukunft in Richtung Lohngleichheit. So werde derzeit ein Beitritt zur Lohncharta des Bundes überprüft. Und ein zusätzlicher freier Tag trage ja sowieso gar nichts zur „Erreichung der Lohngleichheit“ bei, sondern kaschiere das Problem womöglich. 740 der total 2117 in der Verwaltung beschäftigten Angestellten sind weiblich. Leistungsausfälle wären mit deren freiem Tag vorprogrammiert. Doch eine Stadtverwaltung hat ja schliesslich immer problemlos zu funktionieren.

Selbstverständlich hat die Stellungnahme die Motionärinnen nicht im Geringsten überrascht, wie sie bestätigen. Sie vermuten, dass der Stadtrat keine Ahnung habe, wie gross die Lohnungleichheit in der Verwaltung wirklich sei. Mit der Forderung nach einem freien Tag für Frauen wollte man nämlich aufzeigen, wie die Stadtverwaltung ohne weibliche Arbeitskräfte funktioniert. Sollte es zutreffend sein, dass eine Stadtverwaltung, wie jene in St. Gallen, ohne eintägige Mitarbeit der weiblichen Angestellten nicht funktioniert, müsste dies allen eigentlich zu denken geben.

Andrea Hornstein ist überzeugt, dass ein freier 8. März für alle Frauen in allen Betrieben das Thema Gleichstellung bezüglich Lohn vorantreiben könnte. Doch auch sie will nicht bloss eine Debatte auslösen und erklärt, man stünde mit der Forderung überhaupt nicht alleine. Auch in Bern wurden beispielsweise ähnliche Vorstösse eingereicht. Ebenfalls sind Forderungen in weiteren Städten offen. Offensichtlich aber weigern sich einige Verwaltungen und Parlamente schlicht, das Problem überhaupt anzugehen. Der neuliche Bubenstreich des Ständerates gehört ja ebenfalls in dieselbe Kategorie.

Bild spa society

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