REGIERUNG UND KANTONSRAT VERLETZEN MIT ABSTIMMUNGSBÜCHLEIN DAS GEBOT DER SACHLICHKEIT
Für das Referendumskomitee ist klar: Das Spital Wattwil muss bei einem Nein zum Nachtrag am 13. Juni als stationäres Spital weiterhin durch den Kanton betrieben werden. Dies ergibt eine Analyse „Entstehungsgeschichte der Abstimmung mit rechtlicher Einordnung“. Wie die knappe Parolenfassung der kantonalen SVP gegen das Referendum zeigt, stehen auch weite Teile der bürgerlichen Parteien für das Spital Wattwil ein und stemmen sich gegen die Missachtung des Volkswillens.
Am 13. Juni 2021 wird die St. Galler Stimmbevölkerung über den Nachtrag zum Kantonratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil befinden. Mit dem Aufhebungsbeschluss wollen Kantonsrat und Regierung den geltenden Volksentscheid rückgängig machen und den Volkswillen aushebeln. Die Regierung und die Befürworter*innen der Spitalstrategie behaupten, dass ein Nein zur Schliessung des Spitals Wattwil keine Auswirkungen auf die Festlegung des Spitalstandorts Wattwil habe. Gesundheitsdirektor Bruno Dammann hatte diese Haltung in einem SRF-Radiointerview selber relativiert. Mutmasslich, weil er selber um das politische Signal eines Neins zur Schliessung weiss. Eine Analyse der Entstehungsgeschichte mit rechtlicher Einordnung zeigt in aller Klarheit: Das Volk hat 2014 sehr wohl über den Standort Wattwil abgestimmt. Das Signal bei einem Nein zur Schliessung ist glasklar: Das öffentliche Spital in Wattwil müsste vom Kantonsrat als zusätzlicher Standort anerkannt und mit einem stationären Angebot weiterbetrieben werden.
Keine Aufhebung des Volksentscheids von 2014
Ein Blick zurück: Am 30. November 2014 hat die St.Galler Stimmbevölkerung über mehrere Kantonsratsbeschlüsse betreffend die Erneuerung und Erweiterung von Spitalliegenschaften im Kanton St. Gallen abgestimmt. Zum Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Erneuerung des Spitals Wattwil wurde im Abstimmungsbüchlein ausgeführt:
„Das Spitalunternehmen Fürstenland Toggenburg besteht aus den Spitalstandorten Wattwil und Wil. Der Standort Wattwil garantiert innerhalb des Spitalunternehmens die stationäre Grundversorgung für die Region Toggenburg und übernimmt Schwerpunktfunktionen bei der Behandlung von hochbetagten Patientinnen und Patienten und bei der Entwöhnung von Patientinnen und Patienten mit Alkoholproblemen. Damit nimmt der Standort Wattwil im Netzwerk der st.gallischen Spitalunternehmen einen bedeutenden Versorgungsauftrag wahr.”
(S. 70 Abstimmungsbüchlein).
Solchen Stellungnahmen der Regierung im Vorfeld einer Abstimmung kommen in jedem Abstimmungskampf eine herausragende Bedeutung zu. Das Bundesgericht hat mehrfach (vgl. den Grundsatzentscheid BGE 138 I 61 [‘Unternehmenssteuerreform II’] sowie zuletzt insbesondere BGer 1C_315/2018 [‘Ehe für alle’]) bestätigt, dass kein Abstimmungsergebnis anzuerkennen ist, das nicht den freien Willen der Stimmberechtigten zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt. Wenn die Behörden insbesondere im Abstimmungsbüchlein das Gebot der Sachlichkeit verletzen, kann die Willensbildung der Stimmberechtigten verfälscht werden. Dies hat gleichsam zur Folge, dass sich der Wille des Gesetzgebers (bei Abstimmungen des Volkes) und die ratio legis insbesondere auch aus den Abstimmungserläuterungen sowie den Informationen der Behörden im Vorfeld einer Abstimmung ergeben.
Zum konkreten Fall: Nach Meinung der St. Galler Regierung wäre mit einem Nein zum Nachtrag nämlich kein „Nein zur Schliessung des Spitals“ verbunden, sondern einzig die Verpflichtung zur Ausführung der ursprünglichen Bauvorlage. Diese Argumentation ist in den überaus ausführlichen Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein zu lesen. Und hier setzt die Kritik des Referendumskomitees an. Mit ihren Erläuterungen im Abstimmungsbüchlein verletzen Regierung und Kantonsrat das Gebot der Sachlichkeit. Sie versuchen, den Volkswillen zu relativieren und die Macht des Kantonsrats über jene des Volks zu stellen. Das ist inakzeptabel und der St.Galler Demokratie unwürdig.
Es liegt auf der Hand, dass mit der Abstimmung am 30. November 2014 nicht nur Ja zu einer Gebäudehülle gesagt wurde – sondern auch zum Betrieb eines Spitals. Wenn die öffentliche Hand baut, so baut sie stets Zweckbauten. Stimmt die Stimmbevölkerung über den Neubau einer Schule zu, so geht sie davon aus, dass der Bau dereinst auch der Schule dient. Sie gibt dem Staat nicht einfach einen Blankocheck über etwelche Nutzungen von öffentlichen Gebäuden. Nicht anders verhält es sich beim 63 Mio. Franken-Spitalneubau in Wattwil.
Indem die Regierung die Vorlage vom 13. Juni 2021 auf eine reine Bauvorlage reduziert, versucht sie mühevoll zu ignorieren, dass das Stimmvolk mit der Abstimmung vom 30. November 2014 klipp und klar Ja zu einem Spitalbetrieb in Wattwil gesagt hat.
Regierung und Kantonsrat weisen im aktuellen Abstimmungsbüchlein für die Abstimmung vom 13. Juni in eigenartigem Übereifer auf die „neue Ausgangslage“ hin, seit Wochen und Monaten wird die Öffentlichkeit mit immer neuen „schlechten“ Zahlen der Spitalverbunde bombardiert. All das ändert nichts daran, dass sich der Kantonsrat letzten November über den Volksentscheid hinwegsetzte und den Volksentscheid von 2014 rückgängig machen wollte.
Wenn jetzt die Stimmbevölkerung am 13. Juni im Wissen um die allfällig neue Ausgangslage am damaligen Beschluss festhalten will, so drückt sie aus, dass sie weiterhin und unverändert den Betrieb eines Spitals möchte. Wenn das Volk am 13. Juni 2021 den Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil ablehnt, bestätigt sie damit den Volksentscheid vom 30. November 2014, damit für die Toggenburger Bevölkerung längerfristig eine leistungsfähige und qualitativ hochstehende Notfall-, Grund- und Spezialversorgung sichergestellt ist – so wie dies im Abstimmungsbüchlein 2014 ausgeführt wurde. Die Bevölkerung hatte damals entschieden, dass sie diese weiterentwickeln möchte. Und wenn sie den Beschluss von damals nicht aufhebt, so bleibt es dabei.
Massiver Verstoss gegen einen Volksentscheid
Die Regierung verstösst mit ihren Ausführungen im Abstimmungsbüchlein nach Meinung des Referendumskomitees gegen das Gebot der Sachlichkeit. Die Stimmbürger*innen sollen durch die Information, dass ein Nein sowieso nichts bringe, massiv beeinflusst werden. Alle Vorschläge zur Weiterentwicklung der bewährten St.Galler Netzwerkstrategie im öffentlichen Gesundheitswesen werden beiseite gewischt, damit der 63.Mio. Franken-Spitalneubau und weitere millionenschwere Immobilienwerte für groteske 10 Mio. Franken an einen privaten Investor verschachert werden kann. Mit der voraussichtlichen Bevorteilung wird Volksvermögen im noch nie dagewesenen Stil verschleudert. Dagegen wehren sich längst nicht nur Toggenburger Ortsparteien, sondern zusehends weite Teile der bürgerlichen Parteibasis. Das zeigt etwa die extrem knappe Parolenfassung der kantonalen SVP gegen das Referendum. Die Nervosität im Gesundheitsdepartement und in den bürgerlichen Parteizentralen nimmt spürbar zu.
Wie die Aussagen von Gesundheitsdirektor Bruno Dammann zeigen, sind bereits weitere Spitalschliessungen geplant. Für das Referendumskomitee gegen die Schliessung des Spitals Wattwil ist deshalb klar: Wenn nicht mit einem Nein zum Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss zum Spital Wattwil gegen die verfehlte Spitalstrategie ein Pflock eingeschlagen wird, dann wird es in wenigen Jahren im Kanton St. Gallen kein Landspital mehr geben.