Sex mit minderjährigen Ehefrauen ist in Indien künftig strafbar
Das Oberste Gericht in Neu Delhi hat eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen wird nun auch in Ehen als Vergewaltigung gewertet. Die sexuelle Mündigkeit liegt nämlich bei 18 Jahren und jene der Eheschliessung ebenfalls.
In Indien wird künftig der Sex mit einer minderjährigen Frau auch bei verheirateten Paaren als Vergewaltigung angesehen. Das Oberste Gericht des Landes erklärte eine Ausnahme im indischen Gesetz für verfassungswidrig. Im indischen Recht waren verheiratete Paare bisher von dem Straftatbestand der Vergewaltigung ausgenommen: Die Ausnahme regelte bislang, dass ein Mann mit einer Minderjährigen Geschlechtsverkehr haben darf, solange diese mit ihm verheiratet und mindestens 15 Jahre alt ist.
Mit seinem Urteil stellte sich das Gericht gegen die indische Regierung, die die Bestrafung von ehelicher Vergewaltigung als Gefahr für die Institution der Ehe ansieht. In seiner Urteilsbegründung berief sich das Gericht auf die offizielle Altersgrenze für die sexuelle Mündigkeit sowie für Eheschliessungen in Indien, die in beiden Fällen bei 18 Jahren liegt. Mit dem Urteil stärkte das Gericht Indiens zum zweiten Mal binnen weniger Wochen die sexuellen Selbstbestimmungsrechte der InderInnen. Ende August wurde entschieden, dass die sexuelle Orientierung zur Privatsphäre eines Menschen gehöre; dies sei durch die Verfassung geschützt. Zuvor war die muslimische Scheidungspraxis abgeschafft worden.
Der Anwalt Vikram Srivastava, der den Antrag zur Reform des Gesetzes eingereicht hatte, begrüsste die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, da sie minderjährigen Opfern Schutz biete. «Wenn jemand ein Mädchen unter 18 Jahren heiratet und dieses innerhalb eines Jahres Beschwerde wegen nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs einreicht, kann der Ehemann strafrechtlich wegen Vergewaltigung verfolgt werden», sagte Srivastava dem Nachrichtensender NDTV. Bleibt nur zu hoffen, dass die betroffenen Mädchen ihre Rechte wahrnehmen und sich zu wehren wissen.
Bild familien-welt.de: Nach einer Studie der Kinderhilfsorganisation Save the Children werden jedes Jahr weltweit 7,5 Millionen Mädchen frühverheiratet.
Cornelia Forrer
Kindesmissbrauch ist halt “keine Volksverhetzung”. Was soll man nur von Richtenden halten, die solche Urteile sprechen? Igit!
Aber danke, dass es doch immer wieder Menschen gibt, die nicht schweigend zusehen.
Es gibt ja wieder einen ganz aktuellen Fall aus Ghana. https://www.focus.de/panorama/welt/empoerung-in-ghana-maedchen-12-wird-live-in-tv-mit-63-jaehrigem-wunderheiler-verheiratet_id_259816633.html
dr. Gerhard Giesemann
Wer etwas sagt, wird in München verurteilt; das sei “Volksverhetzung”: https://openjur.de/u/2396606.html