Nach dem Ständerat setzt nun auch die bürgerlich dominierte Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) zum Kahlschlag bei den Überbrückungsleistungen an. Ausgesteuerte Arbeitslose sollen erst ab 62 und nur bis zum Erreichen des vorzeitigen – und nicht des ordentlichen – Rentenalters in Genuss von Überbrückungsrenten kommen. Das ist ein Hohn und noch einmal eine deutliche Verschlechterung gegenüber den Kürzungen des Ständerats. Damit sind alle Frauen von den Leistungen ausgeschlossen. Die Vorlage verkommt zu einer reinen Alibiübung.