Für die anstehenden Bundesratswahlen vom 5. Dezember lassen sich nur teilweise klare Tendenzen erkennen. Den Anhörungen wird auch dieses Mal ein grosses Gewicht zukommen.
Am 7. Februar 1971 durften die Schweizer Frauen erstmals abstimmen. Damit war die Schweiz eines der letzten europäischen Länder, die der weiblichen Bevölkerung ihre vollen Bürgerrechte zugestanden. Einzigartig weltweit war aber, dass alleine der männliche Teil der Bevölkerung dem Frauenstimmrecht zustimmen musste, um dieses einführen zu können. Ein Grund dafür, dass die Abstimmung über ein Frauenstimmrecht nicht so einfach war, ist die Tatsache, dass das Stimm- und Wahlrecht mit der Wehrpflicht gekoppelt war. Dies musste zuerst geändert werden, weil es bis heute für Frauen keine Wehrpflicht gibt.