Die BVG-Reform wollte der Benachteiligung von Frauen in der beruflichen Vorsorge auf zwei Wegen entgegenwirken: durch die Senkung des jährlichen Mindestlohns von 22’050 auf 19’845 Franken und durch die Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes, wovon Teilzeitbeschäftigte und Empfänger geringer Einkommen profitiert hätten. Beides wird nun nicht eintreten, zumindest nicht gesetzlich verpflichtend.
Eines ist klar: Es braucht eine AHV-Reform. Zwar hat sich die finanzielle Situation der AHV momentan wegen der 2017 angenommenen STAF-Vorlage ein wenig entspannt, jedoch nur auf kurze Zeit. Der Bundesrat warnte Anfang dieses Jahres: Fahren wir so weiter, dann schreibt das Rentensystem bereits im Jahr 2030 Verluste von 19 Milliarden Franken.