Die BVG-Reform wollte der Benachteiligung von Frauen in der beruflichen Vorsorge auf zwei Wegen entgegenwirken: durch die Senkung des jährlichen Mindestlohns von 22’050 auf 19’845 Franken und durch die Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes, wovon Teilzeitbeschäftigte und Empfänger geringer Einkommen profitiert hätten. Beides wird nun nicht eintreten, zumindest nicht gesetzlich verpflichtend.
Der 31. August 2020 markierte den Tag, an dem die Männer bereits so viel Rente erhalten haben, wie die Frauen im ganzen Jahr. Denn Frauen erhalten in der Schweiz mindestens einen Drittel weniger Rente als Männer. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund rief deshalb den «Equal Pension Day» ins Leben, um auf diese Diskriminierung aufmerksam zu machen und den dringenden Handlungsbedarf aufzuzeigen.(mehr …)