NUR (!) 3,1 Prozent Lohnungleichheit beim Kanton
In der Schweiz haben alle Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So steht es in der schweizerischen Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Damit aus dem Rechtsanpruch Wirklichkeit wird, braucht es alle.