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Teilzeitfalle generiert Renten-Gap

Teilzeitfalle generiert Renten-Gap

Die BVG-Reform wollte der Benachteiligung von Frauen in der beruflichen Vorsorge auf zwei Wegen entgegenwirken: durch die Senkung des jährlichen Mindestlohns von 22’050 auf 19’845 Franken und durch die Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes, wovon Teilzeitbeschäftigte und Empfänger geringer Einkommen profitiert hätten. Beides wird nun nicht eintreten, zumindest nicht gesetzlich verpflichtend.

 

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