Von der Schwimmpflicht, dem Kopftuch und der Abstimmung vom 12. Februar
Bis vor den Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg zog ein strenggläubiger Basler Muslim die Schwimmpflicht seiner Töchter weiter. Nun wurde das Urteil verkündet: Integration ist demnach wichtiger als die Glaubensfreiheit.
Der Entscheid des Menschenrechts-Gerichtshofes von Strassburg wird in ganz Europa begrüsst, denn endlich ist die Frage abschliessend beantwortet, ob streng gläubige Mädchen zum Schwimmunterricht in gemischten Gruppen gezwungen werden können. Und: Sie können es!
Aziz Osmanoglu (41) – seit dem elften Lebensjahr in der Schweiz lebend – verbot seit 2008 seinen damals sieben- und neunjährigen Töchtern am schulischen Schwimmunterricht zusammen mit Jungs teilzunehmen. Schon das Bundesgericht gewichtete die Integrationsaufgabe der Schule damals höher als den Eingriff in die Glaubensfreiheit. Die Teilnahme am obligatorischen Unterrichtsfächern gehöre dazu, inklusive Schwimmunterricht. Nun wird dieser Entscheid in letzter Instanz bekräftigt.
Während beispielsweise im Falle eines Aargauer Mädchens eine für alle Seiten akzeptable Lösung gefunden werden konnte, zog Osmanoglu seine Klage durch sämtliche möglichen gerichtlichen Instanzen und letztlich bis zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Im Aargau durfte das Mädchen – wie übrigens auch in weiteren bekannten Fällen in der Schweiz und im europäischen Raum – einen Burkini tragen, nahm aber schliesslich am gemischten Schwimmunterricht teil.
Nicht nur, was den Schwimmunterricht betrifft, akzeptierte der Basler Muslime Osmanoglu die Schweizer Rechtsordnung nicht. Im vom Schweizer Fernsehen gedrehten Dokumentationsfilm «Hinter dem Schleier» sagte er: «Der Mann braucht Sex, darum kann er seine Frau im Extremfalle schlagen, wenn sie sich ihm verweigert.» Ein Fremdgehen des Mannes sei im Islam nämlich nicht erwünscht, aber die klare Folge daraus, wenn die Frau nicht gehorche. Auch die Hand abzuhacken sei eine «sinnvolle Strafe» für Diebe.