Die Schweizer Bundesrätinnen-Geschichte in Kürze – Recherchen für ein Referat
Am 7. Februar 1971 durften die Schweizer Frauen erstmals abstimmen. Damit war die Schweiz eines der letzten europäischen Länder, die der weiblichen Bevölkerung ihre vollen Bürgerrechte zugestanden. Einzigartig weltweit war aber, dass alleine der männliche Teil der Bevölkerung dem Frauenstimmrecht zustimmen musste, um dieses einführen zu können. Ein Grund dafür, dass die Abstimmung über ein Frauenstimmrecht nicht so einfach war, ist die Tatsache, dass das Stimm- und Wahlrecht mit der Wehrpflicht gekoppelt war. Dies musste zuerst geändert werden, weil es bis heute für Frauen keine Wehrpflicht gibt.
Das Frauenstimmrecht galt vorerst aber erst für die Schweizerischen Abstimmungen und Wahlen. Die beiden Appenzell verzichteten zugunsten der Landgemeinde darauf. Da der Druck aber immer grösser wurde, stimmte der Kanton Appenzell Ausserrhoden einem kantonalen Frauenstimm- und -wahlrecht im April 1989 zu. Der Innerrhoden, der die Abstimmung im gleichen Jahr behandelte, lehnte ab und wurde im Jahr 1990 durch einen Bundesgerichtsentscheid dazu aufgefordert. Interessant ist sicher, dass Ausserrhoden die Landsgemeinde nach nur einer Durchführung mit Frauen aufgab und der Innerrhoden bis heute diese urschweizerische Tradition lebt – mittlerweile mit grossem Stolz auf die Frauen, denn gerade der Kanton Appenzell Innerrhoden hat Frauen in politischen Ämtern immer sehr gefördert – denken wir nur an Bundesrätin Ruth Metzler, eine der ersten Bundesrätinnen und die erste Ostschweizerin in diesem hohen Amt überhaupt.
Kommen wir zu der Geschichte der Bundesrätinnen. Der Bundesrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde der Schweiz, also die Exekutive. Es ist eine Kollegialbehörde, bestehend aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern, die von der Vereinigten Bundesversammlung, also vom gemeinsam tagenden Stände- und Nationalrat für vier Jahre gewählt wird. Eine Abwahl oder Nichtwiederwahl ist äusserst unüblich. Die Zauberformel gibt den Ausschlag dafür, wer zur Wahl vorgeschlagen wird – allerdings ist die Zauberformel in der jahrzehntelang üblichen Form inzwischen angepasst worden, weil die Schweizerische Volkspartei (SVP) mit einem Wähleranteil von rund einem Drittel der stimmberechtigten Bevölkerung und nur einer Vertretung im Bundesrat zu gering vertreten war und die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) mit zwei Vertretungen übervertreten war. Heute gilt: 2 SVP – 2 FDP (Freisinnig demokratische Partei) – 2 SP (Sozialdemokratische Partei) und 1 CVP.
Es dauerte lange und benötigte einige Vorstösse, bis im Jahr 1984 Elisabeth Kopp als erste Bundesrätin der Schweiz gewählt werden konnte. Sie war die Tochter des damaligen Direktors der Eidgenössischen Finanzverwaltung und hatte mütterlicherseits – die Mutter war eine Heberlein aus Wattwil – auch Wurzeln in der Ostschweiz. Da die ehemalige Spitzensportlerin schon mehrere Jahre erfolgreich politisierte – sie hielt am 1. August 1957 eine erste politische Rede und war schon mehrere Jahre Gemeinderätin von Zürich – sah man(n) in ihr grosses Potenzial. Elisabeth Kopp war denn als Bundesrätin auch sehr erfolgreich und beim Volk äusserst beliebt. Vielen Männern aber war sie leider ein Dorn im Auge. Elisabeth Kopp tat viel für die Gleichstellung und setzte sich für den Umweltschutz ein. Sie forderte als Justizministerin auch eine Amnestie für nicht gewalttätige Beteiligte an den Züricher Unruhen und führte das Amt des Flüchtlingsbeauftragten ein. Es war ein Telefonat an ihren Ehemann, das ihre Karriere und weitgehend auch ihr Leben zerstörte. Mittlerweile ist allen klar, dass die erste Bundesrätin der Schweiz keinen Fehler gemacht hat, doch trat sie unter grossem Druck im Jahr 1988 als Bundesrätin von ihrem Amt zurück.
Man(n) sah es nun als erwiesen an, dass Frauen sich nicht für so hohe Ämter eignen. So gab es denn keine Bundesratskandidatin mehr, die auch den Hauch einer Chance für eine Wahl hatte. Die eine Kandidatin war zu schön, die andere zu offen, die dritte wieder zu männlich und forsch… Im Jahr 1993 wurde anstelle der offiziellen Kandidatin Christiane Brunnder wiederum ein Mann gewählt. Deshalb standen Tausende Frauen auf und demonstrierten auf dem Berner Bundesplatz direkt nach der Wahl. Der Gewählte verweigerte darum die Annahme der Wahl und Ruth Dreifuss – übrigens geboren und ein paar Jahre aufgewachsen in St. Gallen – wurde gewählt. Sie übernahm das Innendepartement und amtete bis 2002.
Die Appenzeller Bundesrätin Ruth Metzler wurde 1999 in den Bundesrat gewählt und war sehr beliebt und erfolgreich. Sie amtete als Justizministerin und beschäftigte sich zu einem grossen Teil mit dem Flüchtlingswesen. Es waren die grossen Stimmverluste der CVP und die Forderung, der SVP-Übervater Christoph Blocher müsse in den Bundesrat, welche den Boden für die spätere Abwahl bildeten. Bundesrat Christoph Blocher wurde nach nur einer Amtsdauer schliesslich auf ähnlichem Weg durch die Bündnerin Eveline Widmer-Schlumpf ersetzt, welche so erfolgreich und beliebt war, dass sie gar zur „Schweizerin des Jahres“ gewählt wurde. Man(n) verzieh ihr jedoch nie, dass sie ihre Wahl als Bundesrätin angenommen hatte und damit eine mögliche erzwungene Wiederwahl des abgewählten Bundesrates Christoph Blocher verhinderte. Die SVP wurde im Laufe der Querelen um die Wahl von Widmer-Schlumpf aufgesplittet, denn einige Kantons- und Bezirksparteien bildeten die BDP.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey (2002 – 2011) und Bundesrätin Doris Leuthard (2006 – hat den Rücktritt im nächsten Jahr bekanntgegeben) sind die am längsten amtierenden Bundesrätinnen der Schweiz. Doch auch sie müssen und mussten immer viel Kritik einstecken. Bei Aussenministerin Calmy-Rey war es vorallem die Offenheit und der Respekt dem Ausland und dem Flüchtlingsstrom gegenüber, bei Energieministerin Doris Leuthard ist es vorwiegend die Energiepolitik, die bemängelt wird.
Nach der Wahl von Justizministerin Simonetta Sommaruga im Jahr 2010 hatten die Frauen im Bundesrat für zwei Jahre und bis zum Austritt von Micheline Calmy-Rey die Nase vorn und die Überzahl im Bundesrat. Diese Konstellation wird sich aber nicht mehr so schnell ergeben. Die FDP hat bei den letzten Wahlen wiederum eine Kandidatin verheizt, sodass die Forderungen aus dem FDP-Lager nach einer zweiten FDP-Bundesrätin nach bald dreissig Jahren immer lauter werden. Man darf gespannt sein, wen die CVP als mögliche Nachfolge für Doris Leuthard präsentiert. Der einzige Sitz der CVP müsste eigentlich von einer Frau besetzt werden.
Am 14. März behandelte der Ständerat die Geschlechterregelung im Bundesrat. Gegen den Willen der eigenen Kommission hat man sich für eine „Frauenquote light“ ausgesprochen, die rechtlich eine gerechte Frauenvertretung festlegen soll. Verantwortlich für diesen Entscheid ist der Neuenburger FDP-Ständerat Raphaël Comte. Ohne Männer wie ihn, würden wir wohl niemals eine Gleichstellung der Frauen im Bundesrat erreichen.
Bild FDP-Ständerat Raphaël Comte: Es braucht Männer wie ihn, damit die Frauen zu ihren Rechten kommen