Publizistische Vielfalt stärken, aber keine Geschenke an umsatzstarke Medien verteilen
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) begrüsst die Absicht des Bundesrats zu einer stärkeren Unterstützung der schweizerischen Medien. Die Massnahmen sollen aber die publizistische Vielfalt bewahren helfen und kein Geschenk für die umsatzstarken Medienhäuser tamedia, Ringier, NZZ und CH Media sein!
Für den SGB ist klar, dass nur die Medienunternehmen für ihre Angebote eine Förderung erhalten dürfen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, die die redaktionelle Unabhängigkeit garantieren und den Medienschaffenden gute Arbeitsbedingungen gewähren. Die Unternehmen, die eine Unterstützung wollen, müssen beweisen, dass sie sich für die publizistische Vielfalt und eine qualitativ hochstehende Berichterstattung einsetzen. Eine private Gewinnabführung aus geförderten Bereichen muss verboten sein.
Heute kontrollieren gerade noch vier Medienhäuser den Medienmarkt in der Schweiz. Und sie setzen alle auf die gleiche Strategie: Zentralredaktionen, Stellenabbau und Mantelsysteme. Die publizistische Vielfalt schwindet akut dahin, was für das direkt demokratische System der Schweiz eine bedrohliche Entwicklung ist.
Der SGB ist darum erleichtert, dass das UVEK unter der Leitung von Bundesrätin Sommaruga jetzt pragmatische, schnell realisierbare Massnahmen vorschlägt und auf ein neues Mediengesetz verzichtet. Angesichts der einbrechenden TV-Werbeeinnahmen ist es richtig, dass von einer Plafonierung der Gebühren für die SRG abgesehen wird. Das grösste Service public Medienunternehmen leistet einen unverzichtbaren Beitrag an die Versorgung der Bevölkerung mit Informations- und Kulturbeiträgen und darf gerade jetzt nicht geschwächt werden.
Die von der Bundesrätin in Aussicht gestellte Erhöhung der Posttaxenverbilligung um 20 Mio. Franken reicht aber nicht aus, um für die kleinen, unabhängigen Zeitungen eine echte Entlastung zu bringen. Wenn dann auch noch die heute geltenden Auflagebeschrän¬kungen für die grossen Zeitungen und Kopfblätter aufgehoben werden sollen, wird dies die publizistische Vielfalt nicht stützen.
Die finanzielle Unterstützung für Onlineangebote ist dringend notwendig und wird vom SGB begrüsst, denn für den Informationsjournalismus ist dieser Kanal heute zentral. Aber auch hier sind vorhandene Gesamtarbeitsverträge, die Qualität der Berichterstattung und die redaktionelle Unabhängigkeit die Kriterien, an denen sich die Förderung ausrichten muss – und nicht die Frage, ob ein Medium eine Bezahl-Schranke hat.
Die Medienunternehmen sind nun aufgefordert, in die publizistische Qualität zu investieren und den Stellenabbau in den Redaktionen zu stoppen. Das gilt gerade für die vier Unternehmen, die den schweizerischen Markt heute kontrollieren. Der SGB erwartet, dass in der Deutschschweiz und im Tessin endlich wieder ein Gesamtarbeitsvertrag die Löhne und Honorare absichert. Ein Bekenntnis der Verleger zur Sozialpartnerschaft ist überfällig!