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«7. IVG-Revision»  IV-Rentensystem: Ziel einer stufenlosen Ausgestaltung verfehlt

«7. IVG-Revision» IV-Rentensystem: Ziel einer stufenlosen Ausgestaltung verfehlt

Mit 27 zu 17 Stimmen hat sich der Ständerat für das vom Bund vorgeschlagene Rentensystemin der Invalidenversicherung (IV) ausgesprochen.Ein Rentensystem, das kompliziert ist, Stufen hat und Menschen mit einem hohen IV-Grad benachteiligt. Sie haben die geringsten Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Das für IV-Renten reservierte Geld wird mit der Einführung des neuen Rentensystems umverteilt: Menschen mit einem tieferen IV-Grad bekommen mehr, Menschen mit einem höheren IV-Grad weniger. Wie im heutigen Rentensystem gibt es eine IV-Rente ab einem IV-Grad von mindestens 40%. Wer einen IV-Grad von 70% und mehr aufweist, hat Anrecht auf eine ganze Rente. Der Antrag, diesen Schwellenwert auf 80% anzuheben wurde abgelehnt. Rentnerinnen und Rentner ab 55 Jahren sollen beim Übergang ins neue Rentensystem keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen, wenn es nach dem Ständerat geht.

Im März 2019 entschied der Nationalrat, die Kinderrente zu kürzen,ohne zu wissen, wie sich dieser Beschluss auf die betroffenen Familien auswirkt. Inzwischen ist wissenschaftlich belegt: Mit einer solchen Reduktion würde die Armutsgefährdungsquote der betroffenen Kinder und Familien steigen. Der Ständerat stellte sich gegen den Nationalrat und lehnte die Kürzung vernünftigerweise ab. Es bleibt zu hoffen, dass sich der faktenbasierte Beschluss des Ständerats in der Differenzbereinigung durchsetzt und die Kinderrente nicht gesenkt wird.

Tonaufnahmen von Gesprächen zwischen Versicherten und Sachverständigen stellen ein korrektes Verfahren sicher, tragen zur Qualitätssicherung von Gutachten bei, schaffen Transparenz und verhindern langwierige Rechtsstreitigkeiten. Der Ständerat stimmte der gesetzlichen Verankerung solcher Tonaufnahmen weitgehend zu.

Trotz des aktuellen Negativzinsumfelds muss die IV der AHV einen Zins von 0,5 % auf ihrer Schuld bezahlen, was stossend ist. Leider hat der Ständerat die Gelegenheit verpasst, diese Situation zu korrigieren.

Mit der Differenzbereinigung wird die parlamentarische Phase der aktuellen IVG-Revision abgeschlossen. Es handelt sich hiermit um die siebte Revision seit Inkrafttreten des Invalidenversicherungsgesetzes im Jahr 1960.

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