Abstimmungen vom 3. März: Spannung um eine 13. AHV-Rente
Die Einführung einer 13. AHV-Rente spricht 61% der Schweizer:innen an, so die erste SRG-Umfrage im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung vom 3. März. Dieser Vorsprung könnte jedoch nicht ausreichen, um die Initiative anzunehmen. Das Stimmvolk dürfte zudem eine Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters ablehnen.
Werden die Schweizer:innen die Vorlage zur Erhöhung ihrer Renten annehmen? Diese Frage bleibt laut der ersten SRG-Umfrage, die Anfang Januar vom Institut gfs.bern durchgeführt wurde, noch offen.
Am 3. März entscheidet das Stimmvolk über eine Volksinitiative der Gewerkschaften mit dem Titel “Besser leben im Alter”. Diese verlangt die Einführung einer 13. AHV-Rente, analog dem in der Schweiz weit verbreiteten 13. Monatslohn.
Laut der Meinungsumfrage befürworten derzeit 61% der befragten Stimmbürger:innen die Vorlage, 36% lehnen sie ab und 3% sind noch unentschlossen.
Bei den im Ausland lebenden Schweizer:innen geniesst die Vorlage stärkere Unterstützung, 80% der Befragten befürworten sie. “Ein schwierig zu erklärender Unterschied”, sagt die Politikwissenschaftlerin Marina Mousson von gfs.bern.
Sie stellt jedoch fest, dass dies dem üblichen Muster entspricht, da die Diaspora im Allgemeinen mehr links wählt als die Stimmberechtigten mit Wohnsitz in der Schweiz.
Die bürgerlichen Parteien und die Mitte lehnen die Zahlung einer zusätzlichen Altersrente ab. Die Umfrage zeigt jedoch, dass die Wählerschaft der Schweizerischen Volkspartei (SVP/rechtskonservativ) und der Mitte nicht der offiziellen Parole folgt, da sie sich mehrheitlich für die Vorlage aussprechen.
Nur Wähler:innen der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP / rechts) und der Grünliberalen Partei (GLP / Mitte) lehnen die Initiative ab. Alle anderen Bevölkerungsgruppen unterstützen sie.
«Der Wahlkampf wird entscheidend sein»
Die Argumente der Befürworter:innen vermögen eine Mehrheit der Stimmberechtigten zu überzeugen. 80% der Befragten sind insbesondere der Meinung, dass es sich um einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der finanziellen Situation der Rentner:innen handelt, die mit den steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen haben.
57% sind der Ansicht, dass eine 13. AHV-Rente, also eine zusätzliche Rente der ersten Säule der Altersvorsorge, die Erosion der Erträge der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge, ausgleichen würde.
Die Umfrage
Nur ein einziges Argument des Nein-Lagers vermag eine Mehrheit zu überzeugen: 55% der Befragten glauben, dass die Zusatzrente zu einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Sozialabgaben auf Löhne führen würde.
Nur 41% sind der Meinung, dass die Kosten der Zusatzrente das Schweizer Rentensystem gefährden würden. Die Autor:innen der Studie betonen jedoch, dass dies das wirksamste Argument ist.
Trotz einer eher günstigen Ausgangslage für die Initiative ist der Ausgang der Abstimmung derzeit nicht vorhersehbar. Die Politolog:innen von gfs.bern erwarten, dass das Lager der Initiativgegner:innen in den kommenden Wochen an Stärke gewinnen wird, das Ausmass ist aber schwer vorhersehbar.
Dies entspricht der klassischen Entwicklung der Stimmabsichten bei eidgenössischen Volksinitiativen, die sich allmählich an die Empfehlungen des Bundesrats und des Parlaments anpassen.
“Der Wahlkampf wird entscheidend sein”, sagt Martina Mousson. Die zweite Meinungsumfrage, die am 21. Februar veröffentlicht wird, dürfte aufschlussreicher sein.
Keine Chance für die Rente mit 66 Jahren
Die Jungfreisinnigen könnten am 3. März eine herbe Niederlage erleiden. Ihre Initiative, die das Rentenalter auf 66 Jahre anheben und an die Lebenserwartung koppeln will, steuert auf eine klare Ablehnung zu.
Zum jetzigen Zeitpunkt planen 53% der Befragten, gegen die Vorlage zu stimmen, die als Lösung für das Problem der Rentenfinanzierung angepriesen wird. 41% befürworten die Initiative und 6% wissen noch nicht, wie sie abstimmen werden.
Wiederum unterstützen etwas mehr Auslandschweizer:innen die Initiative (46%), während 48% sie ablehnen. Dies könnte zum Teil darauf zurückzuführen sein, dass sie nicht unbedingt vom Rentenalter in der Schweiz betroffen sind.