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Bundesrat beschliesst – nach 40 Jahren Gleichstellungsartikel – erste nationale Gleichstellungsstrategie

Bundesrat beschliesst – nach 40 Jahren Gleichstellungsartikel – erste nationale Gleichstellungsstrategie

Der Bundesrat hat erstmals in seiner Geschichte eine nationale Strategie zur Gleichstellung der Geschlechter beschlossen. Die Lohngleichheit und die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit sollen gezielt gefördert, der Schutz von Frauen vor Gewalt soll verbessert werden.

Förderung der beruflichen Gleichstellung, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Bekämpfung von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt: Das ist der Inhalt der “Nationalen Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern”, die der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Ziel der Gleichstellungsstrategie sei es, die in der Bundesverfassung rechtlich verankerte Gleichstellung von Frau und Mann bis ins Jahr 2030 “tatsächlich” zu verwirklichen, heisst es in dem Bericht.

1981 wurde der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung verankert. So steht unter Artikel 8: “Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.” Das entsprechende Gesetz gilt seit dem Jahr 1996.

Seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 habe die Schweiz bei der Gleichstellung von Frau und Mann viele Fortschritte gemacht, teilte der Bundesrat mit. Vollständig umgesetzt sei diese allerdings noch nicht, wie nationale Statistiken und internationale Ranglisten wie jene des Wirtschaftsforums WEF und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD zeigten. “Wir können und wir müssen uns verbessern”, schreibt der Bundesrat.

Die konkreten Massnahmen, die bis 2023 umgesetzt werden sollen, sind in einem 14-seitigen Bericht aufgeführt. Zu den Massnahmen zählen etwa die jährliche Entwicklung und Publikation qualitativ hochwertiger Instrumente zur Lohngleichheitsanalyse oder die Verabschiedung einer nationalen Strategie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Das Armutsrisiko von Familien, insbesondere von alleinerziehenden Müttern und Vätern, zu reduzieren, ist ein weiteres Ziel des Bundesrats.

Im Bereich Gewalt soll der Bundesrat einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention vorlegen und die Massnahmen zum Opferschutz verstärken. So sollen etwa Projekte zur Gewaltprävention gefördert und die statistische Datenerhebung über Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt weiterentwickelt werden.

Die Gleichstellungsstrategie 2030 ist ein Arbeitsprogramm des Bundes. Um die Strategie umzusetzen, setzt der Bund auf die Beteiligung der Kantone und Gemeinden und den regelmässige Austausch mit der Zivilgesellschaft, insbesondere mit den in diesem Bereich tätigen nichtstaatlichen Organisationen (NGO), der Wirtschaft sowie der Wissenschaft.

Quelle: Bild und Text Keystone – sda

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