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Die Lohngleichheit ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit

Die Lohngleichheit ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit

In der Schweiz haben alle Frauen und Männer ein Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. So steht es in der schweizerischen Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz. Damit aus dem Rechtsanpruch Wirklichkeit wird, braucht es alle. 

Viele Firmen setzen sich für Lohngleichheit ein, zahlen ihren Angestellten – Frauen und Männern – faire Löhne, nahmen am Lohngleichheitsdialog teil oder lassen sich zertifizieren.

Dennoch: Die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen sind in der chweiz nach wie vor beträchtlich. Dies wirkt sich jeden Monat am Zahltag aus – und auch auf die Altersvorsorge. Bis zur Pensionierung kann ein Lohnunterschied bis zu einer halben Million Franken entstehen.

Gemeinsam für die Lohngleichheit

Dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga am 22. Oktober 2014 den Entscheid des Bundesrates ankündigte, neue Massnahmen zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit von Frau und Mann einzuführen, gab dem langjährigen Anliegen neue Brisanz und Aktualität. Der Kanton Zürich hat mit Jacqueline Fehr eine Regierungsrätin, die sich kontinuierlich für die Gleichstellung von Frau und Mann eingesetzt hat. Die Fachstelle für Gleichstellung führt ihr bisheriges Engagement im Dialog mit den Arbeitgebenden weiter, unter anderem mit dem «Lohngleichheitsreport» und der zugehörigen Informationsplattform www.equality-lohn.ch oder der Mitwirkung am jährlichen Equal Pay Day.

in Highlight der Jahresplanung 2016 war der zweiwöchige Besuch des Lohnmobils in Winterthur und der Stadt Zürich im Juni 2016, organisiert zusammen mit der städtischen Gleichstellungsfachstelle und dem Winterthurer Präsidialdepartement.

Erklärbare und diskriminierende Lohnunterschiede

Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern haben unterschiedliche Ursachen.

  • Es gibt Lohnunterschiede, die sich dadurch erklären lassen, dass sich Männer und Frauen in objektiven Merkmalen wie Alter, Bildung, beruflicher Erfahrung usw. unterscheiden.
  • Es gibt aber auch einen Anteil, der nur durch das Geschlecht zu erklären ist. Dieser Anteil ist diskriminierend.

Diskriminierungsverbot gemäss Gleichstellungsgesetz

Seit dem 1. Juli 1996 ist das Gleichstellungsgesetz in Kraft. Damit verbesserten sich die rechtlichen Möglichkeiten, um die Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen.

Wenn Frauen und Männer innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden, liegt eine Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes vor.

Aktuell

Die Kommission für Wissenschafts-, Bildungs- und Kulturkommission des Ständerates (WBK-S) hat  entschieden, auf die Revision des Gleichstellungsgesetzes einzutreten. Alliance F als Dachverband der Frauenorganisationen und die Business and Professional Women (BPW) Switzerland begrüssen diesen längst überfälligen Entscheid. Es ist wichtig, dass im parlamentarischen Prozess die Vorschläge zur Verwirklichung der in der Verfassung festgeschriebenen Lohngleichheit endlich diskutiert und geeignete Massnahmen beschlossen werden können.

(Medienmittteilung alliance F / Business and Professional Women (BPW) Switzerland)

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