Die Session ist zu Ende gegangen – ein Kurzrückblick

Die Session ist zu Ende gegangen – ein Kurzrückblick

Eine sehr intensive, vom Ringen um Budget und Masseneinwanderung dominierte Session ist zu Ende gegangen. Aus Sicht der EVP durchaus auch mit erfreu­lichen Resultaten: Familien werden bei den Krankenkassenprämien entlastet. Nach mehr als 30 Jahren wird die Heiratsstrafe endlich doch noch angepackt. Und: Die Masseneinwanderungsinitiative wird nun so umgesetzt, dass sie die Bilateralen nicht gefährdet.

Der Nationalrat hat entschieden, die Krankenkassenprämien für Familien mit tiefen und mittleren Einkommen spürbar zu senken. Die EVP unterstützte die Vorlage von Beginn an bereits in der Kommissionsarbeit. Künftig sollen die Prämien für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung, die in Familien mit unteren und mittleren Einkommen leben, um 80 Prozent verbilligt werden. Bisher waren es lediglich 50 Prozent. Für die EVP ebenfalls wichtig: Der Nationalrat verpflichtet mit dieser Vorlage in Zukunft alle Kantone, besagte Prämien einheitlich um mindestens diese 80 Prozent zu reduzieren. Heute können die Kantone dies unterschiedlich handhaben und entsprechend den Sparstift bei den einkommensschwächeren Haushalten ansetzen. Zur Finanzierung des ganzen Vorhabens sieht die Vorlage vor, den Spielraum der Krankenkassen für Prämienrabatte bei den 19- bis 25-Jährigen deutlich zu erhöhen. Entsprechend sind künftig deutlich weniger junge Erwachsene auf Prämienverbilligungen angewiesen. Die Kantone sparen hierdurch schätzungs­weise 70 bis 75 Millionen ein – und sollen mit den frei werdenden Mitteln die Entlastung für die Familien finanzieren. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Heiratsstrafe wird endlich abgeschafft

Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Motion Bischof zur Besei­tigung der Heiratsstrafe angenommen. Sie fordert, dass der Bundesrat die notwendigen Gesetzesrevisionen vorlegt, um die heutige Benachteiligung von verheirateten und eingetragenen Paaren gegenüber Konkubinatspaaren und Alleinstehenden im Steuerrecht endlich zu beseitigen. Die EVP fordert von je her, dass diese weder ökonomisch noch familienpolitisch zu rechtfertigende Diskriminierung 32 Jahre nach dem entsprechenden Bundes­ge­richts­entscheid von 1984 endlich aufgehoben wird. Seit Jahrzehnten werden Zehntausende von Einverdiener-Ehepaaren, aber auch ein guter Teil der Doppelverdiener-Ehepaare sowie ein Grossteil der Rentner­ehe­paare durch die «progressive Wirkung des Ja-Wortes» diskriminiert. Zudem sind Einverdiener- und Rentnerehepaare gegenüber Doppelverdiener-Ehepaaren wegen unterschiedlicher Abzüge benachteiligt. Die überwiesene Motion erfüllt die Forderung der Steuergleichberechtigung und wird deshalb von der EVP begrüsst. Entscheidend dabei war, dass sich die beiden Räte nach jahrelanger Blockade in punkto Besteuerungsform endlich für die Gemeinschaftsbesteuerung (z.B. Splittingmodell) und gegen die bürokratisch aufwändige Individualbesteuerung entschieden haben.

MEI: Keine Gefährdung der Bilateralen

Die unendliche Geschichte hat ein Ende: Das Parlament hat sich in der Schluss­abstimmung auf eine Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative geeinigt, die die Verpflichtungen der Schweiz aus dem Freizügigkeitsabkommen nach Einschätzung des Bundesrats nicht verletzt. Die EVP hatte sich bereits von allem Anfang an auch in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates klar gegen jegliche Massnahmen ausgesprochen, die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU und damit die bilateralen Verträge gefährden könnten. “Die Bilateralen Verträge sind ein wesentlicher Pfeiler des Wirtschafts-, Arbeits- und Forschungsstandortes der Schweiz. Auch das Volk hat sie mehrmals bestätigt. Sie dürfen nicht ohne Not gefährdet werden”, so Marianne Streiff. Diese klare Haltung hat sich nun auch im Nationalrat durchgesetzt. Die Vorlage zur Umsetzung sieht nun zeitlich befristete Massnahmen für bei beim RAV gemeldete Stellensuchende in Berufsgruppen, Tätigkeitsbereichen und Wirtschaftsregionen vor, in denen die Arbeitslosigkeit über dem Durchschnitt liegt. Arbeitgeber müssen offene Stellen den Arbeitsämtern melden. Die Inserate stehen dann befristet ausschliesslich den gemeldeten Stellensuchenden zur Verfügung. Die Arbeitgeber müssen zwar geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zum Bewerbungsgespräch einladen, haben jedoch keine Begründungspflicht, wenn sie die Stelle nicht an diese vergeben.

 

Vielen Dank für das Interesse, Ihre Rückmeldungen und Ihre Unterstützung!

Wir wünschen Ihnen ein freudiges Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2017!

Marianne Streiff und Maja Ingold
Nationalrätinnen EVP

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