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Die Weiterexistenz der Infostelle Frau+Arbeit in Weinfelden ist gefährdet!

Die Weiterexistenz der Infostelle Frau+Arbeit in Weinfelden ist gefährdet!

Die Infostelle Frau+Arbeit wird seit der Gründung 1998 vom Bund im Rahmen der Finanzhilfen nach Art. 15 Gleichstellungsgesetz (GIG) subventioniert. Die Subventionen stellen rund 50% des Gesamtbudgets der Infostelle Frau+Arbeit dar. Jährlich werden mehr als 600 Frauen und Männer beraten.

Das Eidg. Departement des Innern hat diesen März die Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach Art. 15 GIG geändert. Konkret heisst dies, dass die Subventionen für die Infostelle und alle elf Beratungsstellen in der Schweiz ab 2019 gänzlich gestrichen werden.

Der Bundesrat streicht damit die Gelder, die explizit für die Beratung von Frauen und Männern für die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben zur Verfügung gestellt wurden.

Wir sind empört über diesen Entscheid – Sie auch?
Das Netzwerk pluplus, in dem die elf Beratungsstellen zusammengeschlossen sind, hat den Bundesrat in einemoffenen Brief (siehe www.art15.plusplus.ch) gebeten, die Änderung der Prioritätenordnung rückgängig zu machen.

Verleihen Sie unserem Anliegen mehr Gewicht!
Mit Ihrem Namen respektive oder Ihrer Stimme auf www.art15.plusplus.ch können Sie sich dafür einsetzen, dass die  Beratungsstellen weiterhin durch Bundessubventionen finanziert werden und die Infostelle Frau+Arbeit weiterhin allen offen steht, die Unterstützung und Beratung benötigen.

Hauptbild: Antonella Bizzini Stellenleiterin und juristische Beraterin lic.iur., Fachjuristin Arbeitsrecht (CAS der Universitäten Basel, St.Gallen, Zürich)

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