Ein Affront gegen ältere Arbeitnehmende und keine Leistungen für Frauen
Nach dem Ständerat setzt nun auch die bürgerlich dominierte Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) zum Kahlschlag bei den Überbrückungsleistungen an. Ausgesteuerte Arbeitslose sollen erst ab 62 und nur bis zum Erreichen des vorzeitigen – und nicht des ordentlichen – Rentenalters in Genuss von Überbrückungsrenten kommen. Das ist ein Hohn und noch einmal eine deutliche Verschlechterung gegenüber den Kürzungen des Ständerats. Damit sind alle Frauen von den Leistungen ausgeschlossen. Die Vorlage verkommt zu einer reinen Alibiübung.
«Diese Unterminierung des Kompromisses der Sozialpartner ist absolut unannehmbar», sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. «Damit setzt die WAK-N die soziale Sicherheit älterer, ausgesteuerter Arbeitslosen aufs Spiel. Wer mit 55 oder 60 Jahren seine Arbeit verliert, hat kaum mehr Chancen auf einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Diese Menschen werden in die Frühpensionierung gedrängt und ruinieren so ihre Altersvorsorge.»
Damit wird eine Abwärtsspirale in Gang gesetzt, die dann oft in der Sozialhilfe und bei Ergänzungsleistungen endet. «Das ist menschenunwürdig und ein Affront gegenüber den älteren Personen, die jahrzehntelang gearbeitet haben», sagt SP-Nationalrätin Jacqueline Badran. «Die SP fordert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) darum auf, diese Kürzungen zu korrigieren.»
Dabei hat eine neue Studie der Uni Lausanne klar gezeigt, wie gross die Altersdiskriminierung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt tatsächlich ist: Nur jeder und jede Dritte der 60-Jährigen finden zwei Jahre nach der Entlassung wieder eine Erwerbsarbeit. Bereits ab 55 Jahren sinken die Chancen massiv, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden. «Der Handlungsbedarf ist also auch wissenschaftlich mehr als ausgewiesen», sagt SP-Nationalrat Cédric Wermuth.