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Abstimmungssonntag vom 28. Februar – die Stimmen von Frauen sind entscheidend

Abstimmungssonntag vom 28. Februar – die Stimmen von Frauen sind entscheidend

Der Vorstand der Alliance F hat die Nein-Parolen zur Durchsetzungsinitiative und Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gefasst und möchte nochmals auf die Dringlichkeit und Wichtigkeit hinweisen, an den Abstimmungen teilzunehmen. Die wichtigsten Argumente zu den Abstimmungsvorlagen finden Sie hier.

Alliance F

a) Bekämpfung der Durchsetzungsinitiative
Der Vorstand der Alliance F bekämpft die Durchsetzungsinitiative. Es ist von grosser Wichtigkeit, dass die Frauen am 28. Februar 2016 an die Urne gehen und die Initiative ablehnen. Die Initiative ist ein Anschlag auf das politische System der Schweiz – sie untergräbt den Rechtsstaat und die Machtteilung zwischen Behörden und Volk. Die Argumente:

Die Durchsetzungsinitiative untergräbt den Rechststaat: Wer als Ausländerin oder Ausländer mit dem Strafgesetz in Konflikt gerät, muss schon heute damit rechnen, aus der Schweiz weggewiesen zu werden. Allerdings haben Ausländer wie alle Bürger in einem Rechtsstaat das Recht, angehört zu werden, bevor gegen sie eine Sanktion ausgesprochen wird. Sie haben Anspruch darauf, dass geprüft wird, ob die Sanktion angemessen ist. Wenn die Durchsetzungs-initiative angenommen wird, so entfällt dieser Anspruch.

Die Durchsetzungsinitiative setzt die Gewaltentrennung ausser Kraft: Richterinnen und Richter haben die Aufgabe, alle Straftäter gerecht und nach Höhe ihres Verschuldens zu beurteilen. Die Rechtsprechung hat aufgrund der Gewaltentrennung unabhängig zu sein. Sie darf nicht Instrument einer politischen Kampagne werden. Die Durchsetzungsinitiative will die Gerichte zwingen, ohne
Einzelfallprüfung automatisch Landesverweise auszusprechen. Damit wir die Gewaltentrennung untergraben.

Die Durchsetzungsinitiative ist menschenrechtswidrig: Mit der Durchsetzungsinitiative soll der Automatismus der Landesverweisung in die Bundesverfassung geschrieben werden, obwohl er menschen- und rechtsstaatlichen Grundwerten derselben Verfassung widerspricht. Die neuen Bestimmungen der Initiative sollen sogar höher bewertet werden als das Völkerrecht, das einzuhalten wir uns vertraglich verpflichtet haben. Die Durchsetzungsinitiative negiert die Erfahrungen des vergangenen Jahrhunderts, stellt sich gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und setzt menschenrechtliche Garantien ausser Kraft.

Darüber hinaus greift die Durchsetzungsinitiative Secondos an. Viele Menschen, die in der Schweiz aufgewachsen sind, hier zur Schule gehen, einen Beruf erlernen, studieren und arbeiten, unterscheiden sich von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern einzig dadurch, dass sie unser Bürgerrecht nicht besitzen. Selbst gut integrierte Secondos müssten wegen eines Bagatelldelikts zwingend Familie und Freunde verlassen und würden in das Land ihrer Vorfahren ausgewiesen, wenn sie während der letzten 10 Jahre bereits einmal mit einer Geldstrafe belegt wurden. Unabhängig davon, ob sie jenes Land überhaupt kennen oder seine Sprache sprechen.

b) Nein zur Initiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe»
Der Vorstand der Alliance F hat die Nein-Parole zur Initiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» gefasst. Die wichtigsten Argumente:

Die Initiative verunmöglicht die Individualbesteuerung: Die Alliance F setzt sich für einen Wechsel zu einem Individualbesteuerungsmodell ein. Dieses würde gleichzeitig die negativen Arbeitsanreize (resp. die hohen Progressionsstufen) abschaffen, von denen heute primär Frauen betroffen sind. Wie auch eine faire Besteuerung aller Lebensmodelle (Verheiratete und unverheiratete Paare, Alleinstehende) ermöglichen und damit die Heiratsstrafe abschaffen. Die Initiative will aber die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren in der Verfassung verankern. Ein Wechsel auf die Individualbesteuerung wird so ausgeschlossen. Das ist für die Erwerbstätigkeit und wirtschaftliche Selbständigkeit der Frauen nachteilig. Und auch nicht im Sinne der Fachkräfteinitiative: Die eidgenössische Steuerverwaltung hat kürzlich berechnet, dass mit einer Individualbesteuerung Anreize für + 15‘000 Vollzeitäquivalente Stellen geschaffen werden können.

Die Initiative ist teuer für viele und hilft wenigen: Gerade mal 2% der Ehepaare sind noch von einer Heiratsstrafe betroffen. 98% profitieren von einem Bonus. Schon heute ist also eine Konkubinats- oder Alleinstehenden-Bestrafung bei den Steuern weitaus häufiger. Will man sicherstellen, dass auch diese 2% der Ehepaare (hierbei handelt es sich um gut verdienende Doppelverdiener-Ehepaare) auf keinen Fall mehr Steuern bezahlen als alle anderen, kostet das viel Geld: Rund 2.3 Mrd. Franken jährlich. Zu berappen hätten das alle nicht Verheirateten: Über höhere Steuern oder Sparmassnahmen im öffentlichen Haushalt. Das erachten wir als absolut unverhältnismässig.

Die Initiative schafft neue Diskriminierungen: Sie kann nur umgesetzt werden, indem Konkubinatspaare und Alleinstehende steuerlich noch stärker belastet – sprich ganz klar bestraft – werden. Und sie schreibt einen rückwärtsgewandten Ehebegriff in die Verfassung, der dort nicht zu suchen hat: Ein Eheverbot für homosexuelle Paare. Die zivile Ehe ist heute in der Verfassung nicht definiert. Und die Ansicht, dass es keinen rationalen Grund gibt, einem Teil der Bevölkerung die Ehe – und damit gewisse Recht und Pflichten – zu verbieten, überwiegt mittlerweile in Justiz und Bevölkerung. Der Staat soll sexuelle Präferenzen nicht gesetzlich werten. Die Initiative blockiert diesen Öffnungsprozess. Die „Ehe für alle“, soll nächstens im Parlament diskutiert werden.

c) Sanierung Gotthard-Strassentunnel
Der Vorstand der Alliance F hat keine Parole zu dieser Vorlage gefasst. Die drei Nationalrätinnen im Vorstand der Alliance F sind alle in Nein-Komitees vertreten und empfehlen die Ablehnung der Vorlage. Sie weisen darauf hin, dass eine Sanierung billiger und anderes möglich wäre als über den Bau eines zweiten Strassentunnels, der den Alpenschutz untergräbt, Mehrverkehr und hohe Kosten generiert. Sie empfehlen darum ein Nein.

Nicht zuletzt möchten wir daran erinnern, dass die Frauen schon öfters bei knappen, aber absolut zentralen Abstimmungsvorlagen den Ausschlag gegeben haben: So z.B. beim neuen Eherecht (1985), der Alpeninitiative (1993) oder der Antirassismus-Strafnorm (1995). Wir hoffen darum auf eine hohe Abstimmungsbeteiligung der Frauen!

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