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Frauenstreik 2019 – bei Streik droht Kündigung!?

Frauenstreik 2019 – bei Streik droht Kündigung!?

Am 14. Juni ist Frauenstreiktag. Wer an diesem Tag die Arbeit niederlegt, setzt eventuell seinen Job aufs Spiel. Viele Firmen empfehlen den Mitarbeiterinnen deshalb, für den Streik einen Ferientag einzuziehen. Die Gewerkschafterinnen sehen es weniger krass, schliesslich wurde mit ähnlichen Konsequenzen schon beim Frauenstreik 1991 gedroht.

Obwohl sehr viele Firmen nach aussenhin für die Gleichstellung stehen wollen, haben sie kein Verständnis für den Frauenstreik. Firmen wie die SBB, der Milchverarbeiter Emmi oder die Swisscom oder die Migros melden klar, dass Absenzen als unentschuldigt gelten, dass streikwillige Frauen mit den anderen Mitarbeitenden die Absenz zu regeln hätten und dass mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen sei, wenn man der Arbeit einfach fernbleibe. Im minimalen Falle handle es sich dabei um Verwarnungen. Und man behalte sich vor, im Einzelfall harte Konsequenzen zu prüfen. Fehle jemand, liege es im Ermessen des Vorgesetzten, die üblichen Konsequenzen einzuleiten – bis hin zur Kündigung.

Irgendwie hört es sich komisch an, wenn Streikende nur streiken dürfen, wenn sie eine Bewilligung dafür haben. Anne Fritz, Frauenstreik-Koordinatorin beim Gewerkschaftsbund, hält von Drohungen nichts. Das seien Repressionen, um die Teilnehmerinnen zu verunsichern und die Aktion zu blockieren, findet sie und andere Gewerkschafterinnen schliessen sich dem an. Das Streikrecht ist jedenfalls klar in der Verfassung verankert. Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich warnt dennoch vor einer möglichen Kündigung, sollte eine Frau unentschuldigt streiken. Für das  unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit wegen politischer Interessen, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Beim Frauenstreik handelt es sich rechtlich nicht um einen Streik. Wer wegen einer Demonstration am Arbeitsplatz fehlt, der verletzt die Arbeitspflicht nicht. «Rein rechtlich droht der Mitarbeiterin aber dasselbe, als würde sie unentschuldigt der Arbeit fernbleiben», so Rudolph.

 

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