Die Ombudsstelle soll als unabhängige Instanz Kindern und Jugendlichen zugänglich sein, diese bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten sowie nötigenfalls zwischen Kindern und staatlichen Stellen vermitteln und Empfehlungen aussprechen. Die Kommission hat Vertreterinnen von Kinderanwaltschaft Schweiz sowie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) angehört.
Die Kommission unterstützt das Anliegen der Motion, da sie Kinder und Jugendliche dabei unterstützen möchte, ihre im Schweizer Rechtssystem gut verankerten Rechte auch wahrzunehmen. Deshalb solle nebst dem bisherigen breiten psychosozialen Beratungsangebot für Kinder eine Stelle mit spezifischem Fachwissen zu Kinderrechten geschaffen werden. Die Ombudsstelle soll niederschwellig und in allen Sprachregionen für Kinder in Notlagen zugänglich sein. Die Kommission sieht den Mehrwert einer solchen Stelle vor allem, wenn sie im Bereich der Vermittlung tätig wird. Im Hinblick auf eine allfällige Annahme und Umsetzung der Motion gelte es, die konkreten Kompetenzen einer solchen Stelle noch eingehend zu prüfen. Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Ständerat, die Motion abzulehnen. Für die Schaffung einer Ombudsstelle sei der finanzielle und administrative Aufwand angesichts der wenigen betroffenen Fälle, denen von bestehenden Beratungsstellen für Kinder nicht geholfen werden kann, nicht gerechtfertigt.
Bild: Allianz für eine Ombudsstelle für Kinderrechte / Text: Medienmitteilung parlament.ch