• Home
  • /Arbeit
  • /Aktive und engagierte KlimaSeniorinnen in Bewegung
Aktive und engagierte KlimaSeniorinnen in Bewegung

Aktive und engagierte KlimaSeniorinnen in Bewegung

Im Rahmen der neuen DenkBar-Reihe “Kultur am Donnerstag” ist der kürzlich gegründete Verein «KlimaSeniorinnen» das Thema. Was wollen sie?  Was verlangt die kürzlich beim Bund eingereicht Klimaklage der Frauen im Pensionsalter? Stimmt es, dass Frauen im höheren Alter von den Klimafolgen stärker betroffen sind als Männer? Pia Hollenstein, ehemalige Nationalrätin und Vorstandsmitglied der KlimaSeniorinnen, stellt die neue Bewegung, deren Ziele und Unterstützungsmöglichkeiten vor: 15. Dezember, 18 Uhr, DenkBar an der Gallusstrasse 11 in St. Gallen. 

Medienmitteilung des Vereins KlimaSeniorinnen

Der vorgelegte Gesetzesentwurf für die Klimapolitik der Schweiz nach 2020 genügt nicht zur Gewährleistung eines ausreichenden und verfassungskonformen Klimaschutzes.

Die im Übereinkommen von Paris festgelegten neuen Zielsetzungen von deutlich unter 2 Grad und möglichst 1.5 Grad Celsius kommen in der Vorlage nicht vor, obwohl sie sind wesentlich für die Kontrolle der grossen Risiken der Klimaerwärmung sind. Es fehlen nicht nur die in Paris verabschiedeten Formulierungen sondern auch die Massnahmen, die es zur gemeinsamen Abwendung der drohenden Gefahren braucht.

Wir begrüssen, dass der Bundesrat das Pariser Übereinkommen ratifizieren möchte, können es aber nicht nachvollziehen, das er es nicht als Grundlage für eine umfassende Überarbeitung und Neuausrichtung des komplizierten und dazu noch teilweise wirkungslosen Massnahmenkonstrukts der bisherigen Klimapolitik nutzen möchte. Wann, wenn nicht jetzt wäre die Zeit reif, eine umfassende und wirkungsvolle Treibhausgasabgabe auf alle Emissionen und endlich auch wirkungsvolle Emissionsreduktions- Massnahmen im Bereich Landwirtschaft vorzuschlagen?

Bei der Konsultation des erläuternden Berichts haben wir zudem mit Erschrecken festgestellt, dass der Bundesrat damit rechnet, dass nicht einmal die gesetzlich geregelten Ziele für 2020 erreicht werden können.

Wir halten die Vernehmlassungsvorlage in der aktuellen Form für verfassungswidrig, weil sie nicht ausreicht, um eine gefährliche Klimaerwärmung abzuwenden. Vor dem Hintergrund des Nachhaltigkeits- und Vorsorgeprinzips und den aus Verfassung und EMRK fliessenden staatlichen Schutzpflichten ist eine komplette Überarbeitung des Gesetzesentwurfs erforderlich. Die Vorlage darf so weder dem Parlament vorgeschlagen noch in einem Gesetz festgeschrieben werden.

In unserer Vernehmlassungsantwort und auch in unserem am 25. November 2016 formell eingereichten Rechtsbegehren (vorgestellt an der Medienkonferenz vom 25. Oktober 2016) zeigen wir im Detail auf, warum wir die aktuelle wie die vorgesehene Klimaschutzpolitik für ungenügend und insbesondere verfassungswidrig halten.

Hauptbild: Pia Hollenstein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*