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KULTURFÖRDERSTRATEGIE: KEIN MUT, NUR STATUS QUO

KULTURFÖRDERSTRATEGIE: KEIN MUT, NUR STATUS QUO

Die SP des Kantons St.Gallen nimmt mit einer gewissen Befriedigung zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission die Kulturförderstrategie des Kantons 2020 bis 2027 unterstützt.

Zwar handelt es sich dabei nicht um einen mutigen Sprung nach vorne, sondern grösstenteils um eine Weiterführung des bestehenden Status Quo – weitergehende Anträge der SP zur notwendigen Weiterentwicklung des Fördersystems wurden innerhalb der Kommission allesamt abgeschmettert. Insbesondere stellt die SP die innerhalb der Kommission geäusserten Haltung in Frage, dass die Plafonierung der Kulturausgaben, welche in der Behandlung des Voranschlags 2020 kontrovers diskutiert wurde, weiterhin Bestand haben soll.

SP fordert zusätzliche Mittel für die Archäologie

Für grosses Befremden sorgte bei der SP der Antrag der Kommission, die Aufgaben der Kantonsarchäologie in den ordentlichen Haushalt zu überführen, diese jedoch aus den bestehenden Personalressourcen zu finanzieren. Die SP hat in den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass die Finanzierung gesetzlicher Aufgaben aus dem Lotteriefonds einen klaren Verstoss gegen geltendes Bundesrecht bedeutet.

Zu diesen gesetzlichen Aufgaben gehört auch die Kantonsarchäologie und es ist daher richtig und zu begrüssen, wenn die Finanzierung über den Staatshaushalt erfolgt. Dass dem Staatshaushalt nun diese neue Aufgabe übertragen werden soll, ohne dafür zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen, ist für die SP aber absolut unverständlich und bedeutet für die Regierung, dass sie an anderer Stelle bei ohnehin schon knappen Personalressourcen kürzen muss.

Förderung der Kultur ist eine zentrale Staatsaufgabe

Grundsätzlich gilt es zu sagen, dass sich aus der Haltung der vorberatenden Kommission erneut ablesen lässt, dass die bürgerliche Mehrheit keine Verantwortung für gesetzliche Aufgaben übernehmen will. Die Förderung der Kultur ist eine zentrale Staatsaufgabe und zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die SP bekennt sich vor diesem Hintergrund erneut zur Idee, analog zum Kanton Aargau ein Prozent der Staatsausgaben für die Förderung der Kultur bereit zu stellen. Dies würde nicht zuletzt ermöglichen, die konstante Plünderung des Lotteriefonds zu beenden und die frei werdenden Mittel für jene gemeinnützigen Aufgaben zu verwenden, für die der Fonds gemäss Gesetz zuständig ist.

Bild © KASG: Die Archäologen legten in St. Gallen insgesamt 63 Gräber frei. Darunter etwa ein gut erhaltenes Skelett einer erwachsenen Person (Bild). Die ältesten Funde dürften aus dem Spätmittelalter stammen. 

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