
Menschenrechte und Berufsbildung gehören zusammen – Die Basis für eine Debatte erfolgreich gelegt
An der 3. Fachtagung Menschenrechtsbildung Luzern 2016 nahm sich die PH Luzern dem
Thema „Menschenrechte in der Berufsbildung“ an. Mit ihrem Zentrum Menschenrechtsbildung (ZMRB)
möchte die PH Luzern das Thema Menschenrechte in möglichst vielen Bildungsbereichen verankern – so
auch in der Berufsbildung.
Die Menschenrechte und die Menschenrechtsbildung betreffen alle Teile der Gesellschaft und alle Formen von
Bildung, so hält es die UNO-Deklaration über Menschenrechtsbildung (2011) fest. Und gerade in der Berufsbildung,
„in welcher Menschen ihren ersten Beruf bzw. ihre Arbeit lernen und so für das Arbeitsleben befähigt werden, haben
Menschenrechte, verstanden als notwendige Garantien und Rechte für ein menschenwürdiges Leben, eine
besonders ernst zu nehmende Bedeutung und Aufgabe“, hob Thomas Kirchschläger, Leiter des ZMRB, in seinem
Grusswort die Relevanz der Menschenrechte in der Berufsbildung hervor. Jürg Arpagaus, Prorektor Weiterbildung
und Verantwortlicher für die Berufsbildung der PH Luzern, bot im Anschluss einen soziologischen Blick auf das
Tagungsthema: „Die Perspektive der Menschenrechte dient hervorragend dazu, die berufliche Sozialisation in einen
gesellschaftlichen Kontext zu stellen und den Lernenden die Normen und Werte der Menschenrechte zu vermitteln“.
Als erster Referent sprach Bruno Weber-Gobet, Leiter Bildungspolitik bei Travail.Suisse über die Berufsbildung und
lancierte damit den Diskurs. Aus seiner jahrelangen Erfahrung im Berufsbildungsbereich weiss er, dass die
Berufsbildung als Bildungsangebot vor allem ihr Verhältnis zur Wirtschaft reflektiert, selten bis gar nie aber ihr
Verhältnis zu den Menschenrechten. Faktisch gelebt werden die Menschenrechte jedoch unter anderem in einer
Vereinbarung von Bund, Kantone und Gewerbe, das Recht auf nachobligatorische Schulbildung allen Jugendlichen
zu ermöglichen, so Weber-Gobet. Das Recht auf Bildung ist auch Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Zentrums
für Menschenrechte, wichtig. „Denn die Bildung ist mit vielen Menschenrechten direkt verbunden. Zur Verwirklichung
und Durchsetzung der eigenen Rechte ist das Wissen über Menschenrechte elementar wichtig. Deshalb gehören die
Menschenrechte in die Berufsbildung“, so Rudolf.
Um die Integration der Menschenrechte
in der Berufsbildung aus praktischer Sicht zu betrachten, standen im
Anschluss zwei Workshop-Runden auf dem Programm. In diesen tauschten sich die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer jeweils mit einer Expertin oder einem Experten über berufsspezifische Anknüpfungspunkte,
lernfokussierte Inhalte oder körperliche Herausforderung in der Eingliederung der Menschenrechte in der
Berufsbildung aus.
Helga Riedl vom Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg führte ein Seminar für Verwaltungs-Nachwuchs durch. Sie
berichtete von ihren Erfahrungen, die sie mit ihren obligatorischen Seminaren über die Relevanz der
Menschenrechte für das Verwaltungshandeln machte. Silvana Kröhn vom Entwicklungspolitischen Bildungs- und
Informationszentrum Berlin zeigte in ihrem Workshop mit dem Titel „Die globale Arbeitswelt gerecht gestalten“,
Menschenrechte berufsspezifisch (wie z.B. für die Ausbildung zur Bäckerin, zum Koch und Informatiktechniker) für
den Fachunterricht aufbereitet und mit verschiedenen Handlungsmöglichkeiten verknüpft werden können. Sie
arbeitete dazu berufsspezifische Lehrmittel mit praktischen Übungen im Berufsbildungsunterricht aus. Ganga Jey
Aratnam, Forscher der Uni Basel und Vorstandsmitglied von Menschenrechte und Migration, nahm sich einem
heissen Eisen an und sprach in seinem Workshop über Asyl, Migration und Vorurteile in der Berufsbildung. Darin
wurden einerseits die verschiedenen Begriffe Asyl, Migration und Flüchtlingsstatus reflektiert und der Bezug zur
Berufsbildung konkret hergestellt. Ein bleibender Fakt aus dem Workshop ist die Einsicht, dass nur knapp 2 Prozent
aller Asylsuchenden einer Arbeit nachgehen, während es von den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen immerhin
bereits 28 Prozent sind. Der Vertreter vom Eidgenössischen Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB), Daniel
Schmuki, betonte in seinem Workshop, dass es im allgemein bildenden Unterricht (ABU) wichtig sei, die
Herausforderung „Menschenrechte als Lerninhalt“ anzunehmen und die Nähe zur Lebens- und Themenwelt der
Lernenden gerade für die Inhalte der Menschenrechte zu suchen und zu finden.
Die Schlussrunde im Plenum mit Daniel Schmuki, Frau Beate Rudolf, Katharina Graber vom Zentralschweizer
Interessengemeinschaft Gesundheitsberufe (ZIGG) und Claudio Caduff, Dozent an der PH Luzern und Zürich, fasste
das bisher Diskutierte zusammen und zeigte praktische Handlungsmöglichkeiten auf: Die Expertinnen und Experten
sind sich einig, dass die grösste Herausforderung bezüglich der Einbettung der Menschenrechte in die
Berufsbildung, die begrenzte Anzahl Schulstunden sei. Es gilt, die zur Verfügung stehende Zeit am effektivsten zu
nutzen. Beate Rudolf betonte, dass spezifisches Lehrmaterial ausgearbeitet, Menschenrechte im Lehrplan verankert
und die Lehrpersonen beraten, fort- und weitergebildet werden müssen. Nur so können Menschenrechte nachhaltig
eingebettet werden. Abschliessend war man sich einig, dass gerade das duale System viele Optionen offen hält, die
Menschenrechte in Betrieben hautnah und greifbar zu erleben und in der Schule auf der Wissensebene zu
reflektieren.
Die Beiträge und der Austausch der Fachtagung konnten aufzeigen, dass Berufsbildung und Menschenrechte
zusammengehören. Die Basis für eine vielversprechende Debatte wurde heute in Luzern erfolgreich gelegt.