• Home
  • /Arbeit
  • /Schutz im Krieg und in bewaffneten Konflikten
Schutz im Krieg und in bewaffneten Konflikten

Schutz im Krieg und in bewaffneten Konflikten

Die UNO hat mehrere Resolutionen zum Schutz von Frauen im Krieg und in bewaffneten Konflikten sowie zu ihrer Rolle in der Nachkriegszeit verabschiedet, denn Frauen und Kinder sind im Krieg oft zusätzlich gefährdet.

 

Das Rom-Statut über die Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 hat wichtige Standards gesetzt, was Gewalt gegen Frauen im Krieg angeht: Systematische Vergewaltigungen erfüllen den Tatbestand des Genozids (Art. 6b). Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt werden als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 7.1.g –1 und 6) bzw. als Kriegsverbrechen (Art. 8.2.b.xxii-1) anerkannt.

Die Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit

Die UNO-Sicherheitsrats-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit, verabschiedet am 31. Oktober 2000, beschäftigt sich mit der Rolle von Frauen in bewaffneten Konflikten und mit der geschlechtsspezifischen Dimension von Gewaltkonflikten und Friedensprozessen. Sie fordert den konsequenten Einbezug von Frauen auf allen Entscheidungsebenen der Konflitkbearbeitung und Friedensförderung. Die Schweiz entwickelt seit 2007 jeweils einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution.

Weitere Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats

Spätere Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats bekräftigen die Bedeutung der Thematik und vertiefen spezifische Aspekte: Die Resolution 1820 von 2008 thematisiert speziell die sexuelle Gewalt gegen Frauen in bewaffneten Konflikten. Sie verlangt die Bekämpfung der Straflosigkeit von sexueller Gewalt im Kriegskontext. Sexuelle Gewalt ist gemäss dieser Resolution ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar eine die «Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung». Die Resolution fordert die Staaten auf, sexuelle Gewaltdelikte von Amnestiebestimmungen in Friedensabkommen auszuschliessen und sie strafrechtlich zu verfolgen. Weitere Themen sind die Ausbildung und Überwachung der Sicherheitskräfte und eine Null-Toleranz-Politik bei UNO-Friedenssicherungseinsätzen.

Die Resolution 1888 vom 30. September 2009 bekräftigt nochmals die vorangehenden beiden Resolutionen und verlangt konkretere Massnahmen von allen Beteiligten an bewaffneten Konflikten.

Die Resolution 2106 des Uno-Sicherheitsrats von 2013 fokussiert auf die Untersuchung und Bestrafung von Sexualverbrechen in Konfliktzeiten. Sie anerkennt, dass diese Massnahmen für einen dauerhaften Frieden und die Gleichstellung der Geschlechter äusserst wichtig sind. Zudem fordert sie die Staaten dazu auf, Opferhilfsprogramme wie den Opferfonds des Internationalen Strafgerichtshofs zu unterstützen.

Text: Amnesty International  / Bild: Frauen in einem Flüchtlingscamp nahe der umstrittenen Grenze zwischen Nord- und Südsudan. © Pete Muller (Amnesty International)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*