Die St.Galler Regierung hat gester Nachmittag ihre neuen Richtlinien im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorgestellt, die sich hinsichtlich öffentlicher Veranstaltungen nur minim von den vom Bundesrat in Aussicht gestellten neuen Einschränkungen unterscheiden. Der letzte Entscheid wird am Freitag durch den Bundesrat fallen. So oder so ist aber davon auszugehen, dass es dem Theater und dem Sinfonieorchester St.Gallen ab Samstag, 12. Dezember 2020, nicht mehr möglich ist, Theatervorstellungen und Konzerte durchzuführen. Nach jetzigem Stand dauert das Veranstaltungsverbot bis zum 20. Januar 2021.
Zwei Monate sind vergangen, seit der Bundesrat sukzessive die Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus verstärkt hat. Nun werden diese erstmals etwas gelockert. Wir zeigen, welche Dienstleistungen man wieder in Anspruch nehmen kann. Doch Achtung: die ausserordentliche Situation gilt weiter. Was man nun wissen muss.
Die Vorgaben des Bundesrats sind klar: Wer nicht für die Arbeit, für die Beschaffung von Lebensmitteln oder für einen Arztbesuch die eigene Wohnung verlassen muss, soll zuhause bleiben. Schulen, Restaurants, Fitnessstudios, öffentliche Parks und andere soziale Treffpunkte sind geschlossen. Wir alle sind aufgerufen, das «Social Distancing» strikte einzuhalten, um Menschenleben zu retten. Was bedeutet diese soziale Isolation? Wo gibt es Unterstützung?
Die Wirtschaft, sie betrifft uns alle. Wenn wir nicht mehr unseren gewohnten Aktivitäten nachgehen können, dann funktioniert vieles nicht mehr. Bereits mit den bisher vom Bundesrat ergriffenen Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie scheint für viele das Leben still zu stehen. Doch selbst um diesen «Stillstand» geordnet aufrecht zu erhalten, braucht es im Hintergrund unzählige wirtschaftliche Aktivitäten.
Die zuständige Nationalratskommission hat wichtige Entscheide zur Überbrückungsleistung gefällt. Damit stellt sie sich klar gegen die vom Ständerat in der Wintersession beschlossenen drastischen Kürzungen am Bundesratsmodell.
Am 9. Februar 2020 kommt die Abstimmung über die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Nun erklärte FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter, warum Schwulenhetze künftig strafbar sein soll.