Bürgerliche Frauen tun sich teilweise schwer damit, am zweiten nationalen Frauenstreik vom 14. Juni 2019 mitzumachen. Wer aber bedenkt, was mit dem ersten Frauenstreik erreicht wurde, der muss einfach dahinter stehen. Wenn nämlich die Frauen nicht wieder auf die Strasse gehen, werden Forderungen, wie beispielsweise die Lohngleichheit, weiterhin übergangen werden und es werden weitere Jahrzehnte folgenlos bleiben.
Der Kampf für die Rechte der Frauen in der Schweiz hat eine lange und zähe Geschichte. Das Wahlrecht für Frauen auf nationaler Ebene wurde in der Schweiz erst 1971 (letztes europäisches Land!) eingeführt; die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches im Jahr 2002; und das Recht auf Mutterschutz nach der Geburt tatsächlich erst im Jahr 2005.