Die BVG-Reform wollte der Benachteiligung von Frauen in der beruflichen Vorsorge auf zwei Wegen entgegenwirken: durch die Senkung des jährlichen Mindestlohns von 22’050 auf 19’845 Franken und durch die Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes, wovon Teilzeitbeschäftigte und Empfänger geringer Einkommen profitiert hätten. Beides wird nun nicht eintreten, zumindest nicht gesetzlich verpflichtend.
Frauen sind in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung von mittelgrossen Schweizer Unternehmen noch immer die Ausnahme. Eine Studie der OST – Ostschweizer Fachhochschule hat den Besetzungsprozess untersucht und belegt, wie Netzwerke von Männern dominiert und zu wenig von Frauen genutzt werden.
Frauen sind in Verwaltungsräten der grössten börsenkotierten Unternehmen klar in der Minderheit. Doch macht die Schweiz auf diesem Feld nun endlich Fortschritte. Im Jahr 2019 sitzt erstmals in allen Verwaltungsräten der im Leitindex SMI vertretenen 20 Unternehmen mindestens eine Frau.