Die BVG-Reform wollte der Benachteiligung von Frauen in der beruflichen Vorsorge auf zwei Wegen entgegenwirken: durch die Senkung des jährlichen Mindestlohns von 22’050 auf 19’845 Franken und durch die Senkung des Koordinationsabzugs auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Lohnes, wovon Teilzeitbeschäftigte und Empfänger geringer Einkommen profitiert hätten. Beides wird nun nicht eintreten, zumindest nicht gesetzlich verpflichtend.
Drei Frauen regieren seit ein paar Wochen und alle haben keine Kinder. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob dies eine freiwillige oder unfreiwillige Ursache hat. Bundesrätin Viola Amherd sagt jedenfalls, sie hätte nie Bundesrätin werden wollen, hätte sie Kinder.