Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrats ist den Entscheiden des Ständerats gefolgt und empfiehlt, die Massnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit zu stärken. Die Kommission hat es aber im Rahmen der Revision des Gleichstellungsgesetzes verpasst, die vom Ständerat verwässerten Massnahmen zu verschärfen. Die bürgerliche Kommissionsmehrheit hat sowohl an der unsinnigen Sunsetklausel wie auch an der Befreiung etlicher Unternehmen von der Analysepflicht festgehalten und jegliche Anträge abgelehnt, die dem Reformprojekt zu mehr Wirksamkeit verholfen hätten.