Das Schweizer Waffenrecht hat zum Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Waffen zu bekämpfen. Damit es à jour bleibt, soll das Gesetz bei Bedarf angepasst werden. Mit den aktuellen Anpassungen will die Schweiz als Mitglied im Verbund der Schengen- und der Dublin-Staaten eine Änderung der EU-Waffenrichtlinie umsetzen. Die Teilrevision bringt eine konsequente Pflicht zur Markierung von Waffen und Waffenbestandteilen, was es der Polizei erleichtert, eine Waffe zu identifizieren.