Das Oberste Gericht in Neu Delhi hat eine bahnbrechende Entscheidung getroffen: Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen wird nun auch in Ehen als Vergewaltigung gewertet. Die sexuelle Mündigkeit liegt nämlich bei 18 Jahren und jene der Eheschliessung ebenfalls.
Während der besinnlichen Tage spricht niemand gern über Gewalt. Und doch ist sie – gerade in dieser Zeit – vielerorts akut. Als Beitrag zur Gleichstellung will der Bundesrat nun der Istanbul-Konvention des Europarates gegen Gewalt gegen Frauen und gegen häusliche Gewalt beitreten. Dies soll auch ein Beitrag zur Gleichstellung sein.