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Vorsorgen, damit es später keine Sorgen gibt

Vorsorgen, damit es später keine Sorgen gibt

Das Thema Pensionskasse ist eines, mit dem sich gerade Frau beschäftigen soll. Meist arbeiten Frauen nämlich teilzeitlich, oft über das Pensionsalter hinaus – und haben am Ende doch Renteneinbussen. Schuld daran ist der Koordinationsabzug.

In einem Beispiel hat eine Frau immer gut verdient, doch seit der Pensionierung muss sie ihr Geld beisammenhalten. Sie lebt nun alleine von der AHV und Erspartem. Eine Rente aus der Pensionskasse hat die Seniorin nicht, die Wohung wurde zu teuer. “Ich lebe ein paar Monate pro Jahr im Ausland”, sagt die Ostschweizerin, dadurch könne sie Geld sparen. Den Rest ihrer Zeit kommt sie bei den Söhnen unter und geniesst daneben das Familienleben.

Nein, arm ist sie nicht. Und doch: Sie muss jeden Rappen zweimal umdrehen, bevor sie ihn ausgibt. Ihr Fall ist bezeichnend für das Schicksal vieler Frauen. Sie sind es, die mehrheitlich in Teilzeit erwerbstätig sind. Die Frau im Beispiel hatte verschiedene Arbeitgeber, drei bis vier im Schnitt. An manchen Stellen war sie zwanzig und mehr Jahre angestellt, doch wurde sie nicht bei der Pensionskasse angemeldet. Das wäre obligatorisch, sobald ein Arbeitnehmer mehr als 21’060 Franken pro Jahr verdient.

Doch die Arbeitnehmerin dachte sich nichts dabei und freute sich am guten Lohn, bei dem es kaum Abzüge gab. Es lohnt sich für jede und jeden abzuklären, ob das Staatliche Obligatorium auch eingehalten wird. Schuld an der Benachteiligung der Teilzeitangestellten ist der Koordinationsabzug, also jener Teil des Lohnes, der durch die Pensionskasse abgedeckt wird. Diese Summe wird vom Lohn abgezogen und in der Pensionskasse versichert.

Rechnen, nachdenken und dann handeln

Ein Angestellter arbeitet bei einem Arbeitgeber für einen Bruttolohn von 80’000 Franken. Vom Bruttolohn wird zuerst der Koordinationsabzug abgezogen, das ist der Teil, der bereits in der AHV versichert ist. Den Rest – 55’430 Franken – muss der Arbeitgeber in der Pensionskasse versichern.

Ein weiterer Angestellter arbeitet Teilzeit bei zwei Arbeitgebern. Arbeitgeber A zahlt einen Jahreslohn von 30’000 Franken. Zuerst wird der Koordinationsabzug gemacht, es können noch total 5430 Franken der Lohnsumme in der Pensionskasse versichert werden. Arbeitgeber B zahlt einen Jahreslohn von 50’000 Franken. Der Koordinationsabzug wird nochmals gemacht. Der in der PK versicherte Lohn beträgt: 25’430 Franken.

Das heisst: Bei einem Teilzeitangestellten mit zwei Arbeitgebern sind nur 30’860 Franken in der Pensionskasse versichert, das sind 24’570 Franken weniger als im Beispiel vom Angestellten mit einem Arbeitgeber. Obwohl beide mit einem Jahreslohn von 80’000 Franken gleich viel verdienen.

Dies sei ein Schwachpunkt im Gesetz, sagt Vorsorge-Experte Martin Hubatka. Es sei ein Problem, wenn jemand mehrere Anstellungen hat und jedes Mal wieder der Koordinationsabzug gemacht werde. Dadurch wird der Lohn tiefer und die Vorsorge kleiner, die sich daraus ergibt.

Es gibt für Teilzeitangestellte Möglichkeiten, um sich besser abzusichern

  1. Ein Arbeitnehmer verdient bei mehreren Arbeitgebern zusammen mehr als 21‘060 Franken und das Einkommen liegt somit über der gesetzlichen Eintrittsschwelle. Also er hat beispielsweise drei Stellen und verdient je 10’000 Franken, total 30’000 Franken. Er kann einen Lohn von 5430 Franken (30’000 Franken abzüglich 24’570 Franken Koordinationsabzug) versichern lassen. Der Pensionskassenexperte rät solchen Teilzeitangestellten bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anzuklopfen.
  2. Ein Arbeitnehmer hat einen Haupterwerb von 40’000 Franken und einen Nebenerwerb von 19’000 Franken. Der Haupterwerb ist automatisch in der Pensionskasse versichert, nicht so der Nebenerwerb, da das Einkommen unter der Eintrittsschwelle von 21’060 Franken liegt. Der Teilzeitangestellte kann bei der Pensionskasse des Hautarbeitgebers anfragen und den Nebenerwerb da mitversichern lassen, sofern das das PK-Reglement zulässt. Das lohnt sich, denn so erfolgt der Koordinationsabzug nur einmal.

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