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Was die Reform für die Frauen bedeutet – Altersvorsorge 2020 – Abstimmungsvorlage

Was die Reform für die Frauen bedeutet – Altersvorsorge 2020 – Abstimmungsvorlage

Die Reform Altersvorsorge 2020 sichert das Niveau der 1. und der obligatorischen 2. Säule sowie die Finanzierung der Leistungen im nächsten Jahrzehnt. Dafür sorgt unter anderem die schrittweise Erhöhung des Referenzalters für die Frauen von 64 auf 65 Jahre. Im Gegenzug enthält die Reform Massnahmen, von denen die Frauen profitieren, vor allem jene mit Teilpensen und tiefen Löhnen.

Mit einem Zuschlag von 70 Franken auf alle neuen AHV-Renten verbessert die Reform die Altersvorsorge von Personen ohne Pensionskasse. In der 2. Säule werden Personen mit Einkommen zwischen 21’150 und 52’875 Franken besser abgesichert. Von beiden Massnahmen profitieren vor allem Frauen: Knapp ein Viertel oder rund 500’000 der erwerbstätigen Frauen sind nur in der AHV versichert, und bei rund 55 Prozent der Frauen liegt der Jahreslohn unter 55’000 Franken.

Der 70-Franken-Zuschlag macht es ausserdem möglich, dass rund die Hälfte der Frauen weiterhin mit 64 Jahren in Pension gehen können, ohne dass ihre AHV-Rente deswegen kleiner wird. Die Entwicklung des AHV-Alters Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag das AHV-Alter der Frauen gleich wie dasjenige der Männer bei 65 Jahren. Es wurde dann mit der 4. AHV-Revision 1957 auf 63 und mit der 6. AHV-Revision 1964 auf 62 Jahre gesenkt.

Verheiratete Frauen hatten damals keinen eigenständigen Rentenanspruch, faktisch galt für sie jedoch Rentenalter 60. Wenn sie nämlich 60 wurden, wurde die AHV-Rente des pensionierten Mannes durch die höhere Ehepaarrente ersetzt. Die Altersvorsorge spiegelte die damals vorherrschende Rollenverteilung mit dem Mann als Ernährer der Familie. Mit der 10. AHV-Revision wurde diese Sichtweise in der AHV eliminiert. Die Frauen erhielten einen eigenständigen Rentenanspruch, die Familienarbeit wurde geschlechtsneutral mit dem Splitting sowie mit Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ausgestaltet.

Im Gegenzug wurde das Rentenalter der Frauen in zwei Schritten (in den Jahren 2001 und 2005) von 62 auf 64 angehoben. Die vollständige Angleichung des AHV-Alters auf 65 Jahre für Frauen und Männer wurde als wichtiges Element in der 11. AHV-Revision vorgeschlagen. Diese Reform scheiterte im Mai 2004 in der Volksabstimmung und später noch einmal im Oktober 2010 im Parlament. In der beruflichen Vorsorge gilt für viele Frauen bereits Rentenalter 65. Ausgeglichenes Leistungsniveau in der AHV Der geschlechtsspezifische Unterschied bei den Renten, der sogenannte Gender Pension Gap, ist in einer 2016 publizierten Studie des Bundesamtes für Sozialversicherungen und des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung untersucht worden.

Die Renten der Frauen in der Schweiz sind im Durchschnitt 37 Prozent tiefer als die der Männer. In der AHV ist das Rentengefälle mit 3 Prozent klein. Dies ist hauptsächlich auf das Splitting, die Erziehungsgutschriften und die Rentenformel zurückzuführen. Die Mechanismen der Solidarität in der AHV gleichen die Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung weitgehend aus. Die solidarische Umverteilung zeigt sich auch beim Verhältnis zwischen Beiträgen und Leistungen in der AHV: Auf der einen Seite bezahlen die Frauen 33 Prozent der Beiträge an die AHV, die Männer 67 Prozent. Auf der anderen Seite beziehen Frauen 56 Prozent der Leistungen, die Männer 44 Prozent.

 

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Bild: Admin BVS

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