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Den Kirchen einen Maulkorb verpassen? «So nicht!», sagt die EVP

Den Kirchen einen Maulkorb verpassen? «So nicht!», sagt die EVP

Im St.Galler Tagblatt vom 13. Januar erschien der Artikel «Konzernverantwortung hallt nach» zu einer bürgerlichen Motion, die den öffentlich-rechtlichen Kirchen politische Neutralität vorschreiben soll. Was im Nachgang zur Konzernverantwortungsinitiative geboren wurde, hätte weitreichende Konsequenzen für die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die EVP lehnt diese Motion entschieden ab.

Im Vorfeld zur Abstimmung der Konzernverantwortungsinitiative haben landesweit rund 650 Kirchgemeinden das Anliegen der Initiative mitgetragen und sich im Komitee «Kirche für Konzernverantwortungsinitiative» zusammengeschlossen. Im Kanton St. Gallen engagierten sich nebst dem evangelischen Kirchenrat auch acht seiner Kirchgemeinden sowie zwei katholische Seelsorgeeinheiten. Nun soll das politische Engagement der Kirchen eingeschränkt werden. Die Motion von den Kantonsräten Walter Locher (FDP), Christoph Bärlocher (CVP) und Michael Götte (SVP) geht aus Sicht der EVP eindeutig zu weit – den Kirchen die öffentliche Meinungsäusserung zu verbieten ist völlig unangebracht.

Dialog statt Verbot

Ob und inwiefern sich Kirchen politisch engagieren sollen, darüber kann und soll gestritten werden. Diese Diskussion darf aber nicht von der Politik entschieden, sondern muss innerhalb der Kirchen geklärt werden. Sie sind es auch, die im Falle einer Positionierung einen allfälligen Reputationsschaden tragen müssen. Ein Verbot zur politischen Stellungnahme ist auf jeden Fall nicht zielführend.

Kirche ist nicht Staat

Die Kirche ist nicht der Staat und darf daher nicht zur Neutralität verpflichtet werden. Auch wenn öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften einen gewissen Sonderstatus geniessen, so stellen sie keinesfalls eine staatliche Behörde dar. Dem Staat müssen die Steuern abgeliefert werden – im Kanton St. Gallen ist niemand verpflichtet, den Kirchen Steuern zu bezahlen. Wenn eine Kirche zu politischen Themen Stellung bezieht, riskiert sie, Teile ihrer Basis zu brüskieren. Und wer das nicht mittragen will, kann austreten und wird damit von der Kirchensteuer befreit. Deswegen müssen Kirchen ihre politischen Schlachten mit Bedacht wählen – müssen aber auch die Freiheit haben, dies selbst zu entscheiden.

Weitreichende Konsequenzen

Es liegt in der Natur von Glaubensgemeinschaften, ihre Weltanschauungen und Werte zu leben und zu vertreten. Wenn also eine Kirche durch eine politische Debatte ihre Werte tangiert sieht, dann muss sie zwingend die Möglichkeit haben, sich dazu zu positionieren. Den Kirchen nun unter dem Deckmantel der politischen Neutralität einen Maulkorb zu verpassen, ist ein grundlegender Eingriff in die Glaubens-und Gewissensfreiheit.

Aus diesen Gründen lehnt die EVP diese Motion entschieden ab.

Text: EVP / Bild: Stiftskirche St. Gallen

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