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Abstimmung vom 9. Februar 2020: Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm

Abstimmung vom 9. Februar 2020: Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm

Am 9. Februar 2020 kommt die Abstimmung über die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Nun erklärte FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter, warum Schwulenhetze künftig strafbar sein soll.

Am 9. Februar 2020 entscheidet das Stimmvolk über eine Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm. Diese verspricht einen besseren Schutz für homo-, hetero- oder bisexuelle Menschen, denn künftig soll niemand aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werden dürfen.

Verboten werden damit etwa öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert.

Referendum von rechts

Bundesrat und Parlament haben sich klar hinter die Gesetzesänderung gestellt. An vorderster Front kämpft FDP-Justizministerin Karin Keller-Sutter für ein Ja. Am Dienstag erklärte sie an einer Medienkonferenz ihre Gründe.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Abstimmungsvorlage finden Sie hier!

Quelle: Blick

Bild: Bote der Urschweiz

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