Von #MeToo und dem, was entsteht daraus
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Ende März ist die Frist abgelaufen. Bis dann durften Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und ehemalige Verdingkinder noch ein Gesuch für einen Solidaritätsbeitrag einreichen. Doch: Die wenigsten haben das wohl getan, denn nicht alle wissen, dass sie Anspruch auf eine Entschädigung haben oder gehabt hätten.